Aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Schulschreiben_23.04.2021

Aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb: Auswirkungen der sog. Notbremse des Bundes

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schulleiterin, lieber Schulleiter, liebe Eltern,

wie Sie sicherlich wissen, ist gestern die sog. Notbremse des Bundes in Kraft getreten. Die Regelungen entfalten bereits ab morgen, Samstag, dem 24. April 2021, ihre Wirkung und führen auch in Hessen zu konkreten Veränderungen, über die ich Sie mit diesem Schreiben informieren möchte.

Mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hat der Bundesgesetzgeber bis längstens zum 30. Juni 2021 eine bundesweit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag nach § 28b IfSG zusätzliche Maßnahmen. Die Bekanntmachung der Tage, ab denen die jeweiligen Maßnahmen nach § 28b IfSG in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gelten, erfolgt im Internet durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (https://soziales.hessen.de/). Die Gesundheitsämter informieren die Staatlichen Schulämter diesbezüglich und diese wiederum die Schulen. Diese Vorgehensweise gilt auch bei der Aufhebung von Maßnahmen.

Konkret bedeutet dies für den Schulbetrieb in Hessen ab Montag, dem 26. April 2021:

 

I. Inzidenz von mehr als 100 bis 165

Wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von mehr als 100 aufweist, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen beziehungsweise Klassen.

Diesbezüglich ändert sich also für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für die Vorklassen nichts gegenüber den bisherigen Regelungen, die wir schon frühzeitig beschlossen haben und die sich als sinnvoll und richtig erwiesen haben.

Auch für die Jahrgangsstufen 7 und höher gilt ab Donnerstag, dem 6. Mai 2021, dass sie bei einer Inzidenz von mehr als 100 bis 165 im Wechselunterricht beschult werden.

Allerdings müssen in diesem Fall dann auch die Abschlussklassen, die bisher vollständig in Präsenz beschult wurden, in den Wechselunterricht gehen. Da uns bewusst ist, dass diese Umstellung zunächst schulintern organisiert werden muss, gilt hier eine möglichst zeitnahe Umsetzung bis spätestens Montag, den 3. Mai 2021.

 

II. Inzidenz von mehr als 165

Überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz den Wert von 165, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch, dass alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult werden.

Eine Ausnahme gilt für Abschlussklassen und Förderschulen. Diese verbleiben auch bei einer Inzidenz von über 165 im Wechselunterricht, wobei dies für Abschlussklassen spätestens ab Montag, dem 3. Mai 2021, gilt.

Fällt an fünf Werktagen hintereinander die Inzidenz unter 165, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen der vorherigen Stufe (siehe oben).

 

III. Inzidenz unter 100

Fällt an fünf Werktagen hintereinander die Inzidenz unter 100, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen aus der aktuellen Corona- Einrichtungsschutzverordnung.

Diese sind derzeit:

  • –  Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 und Vorklassen. Die schulischen Vorlaufkurse können weiterhin stattfinden.
  • –  Distanzunterricht für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 bis zum 5. Mai 2021, ab dem 6. Mai 2021 Wechselunterricht.
  • –  Präsenzunterricht für die Abschlussklassen. Ich freue mich insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 und höher, dass sie nun endlich wieder vor Ort in der Schule unterrichtet werden, falls die Inzidenz im Landkreis beziehungsweise in der kreisfreien Stadt den Wert von 165 nicht überschreitet. Ich halte diesen Schritt – flankiert durch die Testpflicht in den Schulen und die immer weiter fortschreitende Impfkampagne – infektiologisch für vertretbar und pädagogisch für dringend notwendig.

 

IV. Notbetreuung

Für Zeiten des Wechsel- und Distanzunterrichts besteht wie bisher die Möglichkeit, eine Notbetreuung nach den bislang geltenden Voraussetzungen in Anspruch zu nehmen (vgl. meine Schreiben vom 11. Februar und 12. April 2021).

Auch weiterhin kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen oder an Förderschulen sowie Schülerinnen und Schülern in Intensivklassen oder Intensivkursen an allgemein bildenden oder beruflichen Schulen jahrgangsunabhängig für Fälle dringender Betreuungsnotwendigkeiten die Anwesenheit in der Schule gestatten.

Liebe Schulleiterin, lieber Schulleiter, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

wir alle hätten uns gewünscht, dass unsere Kinder und Jugendlichen nach Ostern wieder verstärkt in die Schule gehen können. Dass das Infektionsgeschehen dies nicht zulässt und an manchen Orten sogar noch einmal Verschärfungen der Maßnahmen erforderlich werden, bedaure ich sehr. Mir ist bewusst, dass gerade viele Familien nach 13 Monaten Pandemie am Limit sind. Ich bin aber gleichzeitig zuversichtlich, da wir mit den verpflichtenden Tests in den Schulen und den fortschreitenden Impfungen für alle Lehrkräfte auf dem richtigen Weg sind und die Sicherheit an den Schulen so Tag für Tag weiter erhöhen. Jetzt geht es darum, die Infektionszahlen zu senken. Das ist die maßgebliche Zielsetzung der Neuregelungen durch die sog. Bundesnotbremse, deren Umsetzung wir mit den hier dargestellten Veränderungen vollziehen. Dabei leisten Sie als Schulgemeinde mit den Tests einen wesentlichen Beitrag. Hierfür danke ich Ihnen persönlich sehr herzlich!

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kollegium sowie Ihnen, liebe Eltern, und Ihren Kindern alles Gute für die kommende Zeit. Über die weiteren Pläne und Maßnahmen werde ich Sie rechtzeitig informieren. Die Schulleiterinnen und Schulleiter bitte ich, das Kollegium und die Eltern über die in ihrem Landkreis beziehungsweise ihrer kreisfreien Stadt geltenden spezifischen Regelungen unmittelbar in Kenntnis zu setzen.

Mit den besten Grüßen und allen guten Wünschen Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

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FCSF-Elternbrief 9 | 16. April

FCSF-Elternbrief 9 | 16. April

Liebe Eltern,
wie Sie bereits aus dem Brief des Kultusministers wissen, können wegen der Infektionslage leider keine Öffnungsschritte für den Präsenzunterricht an Schulen vorgenommen werden. Der Unterricht wird ab Montag, den 19. April in den Jahrgangsstufen 1 – 6 als Wechselunterricht, in den Jahrgangsstufen 7 – 11 (mit Ausnahme der 10R) als Distanzunterricht und in der 10R sowie in der Q2 als Präsenzunterricht stattfinden. Um die Reihenfolge beim Wechselunterricht in den Jahrgangsstufen 1 – 6 fortzusetzen, beginnt der Unterricht am Montag mit der Gruppe A. Damit wird der Modus, wie er vor den Ferien war, fortgesetzt.

Corona-Selbsttests in der Schule

Neu ist aber, dass für alle Schülerinnen und Schüler (wie auch für Lehrerinnen und Lehrer) im Präsenzunterricht ein regelmäßiger Corona-Test verpflichtend ist. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Maßnahme durch das Kultusministerium angeordnet ist und wir zur Einhaltung verpflichtet sind. Sie dient ja zum Schutz der gesamten Schulgemeinschaft. Wir verstehen, dass Tests in dieser Form Unbehagen auslösen können. Auch die Lehrkräfte und Mitarbeitenden in der Schule müssen nun zweimal wöchentlich einen Test vornehmen und werden selbst mit solchen Empfindungen konfrontiert. Allerdings können diese regelmäßigen Tests dazu führen, dass in Kürze wieder mehr Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können. Und diese Perspektive ist Mut machend. Deshalb werben wir dafür, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen und nicht vom Präsenzunterricht abgemeldet werden. Diese Möglichkeit besteht auch, wie Sie bereits dem Ministerschreiben entnehmen konnten.
Bei den Corona-Tests in der Schule handelt es sich um Antigen-Selbsttests, die die Schülerinnen und Schüler selbst durchführen. Die Lehrkräfte sind dabei nur unterstützend tätig, indem sie eine Einweisung in das einfache Verfahren geben. Der Abstrich erfolgt nur im vorderen Nasenbereich und ist damit kaum unangenehm. Die eigentliche Testung dauert etwa zwei Minuten. Auf das Ergebnis muss man 15 Minuten warten. Der Selbsttest ist einfach zu verstehen und zu handhaben. Wir empfehlen, mit Ihren Kindern darüber zu sprechen und die kurzen Videos anzuschauen, die schon im Kultusministerbrief erwähnt sind. Hier noch einmal die Links:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/video-selbsttests-1873982
https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/
https://www.youtube.com/watch?v=A0EqaSBurX0&t=47s
Die Test-Kits wurden bereits geliefert. Es dürfen ausschließlich diese Tests verwendet werden.

Grundsätzlich gilt: Schülerinnen und Schüler dürfen ohne negatives Testergebnis, das bei Unterrichtsbeginn nicht älter als 72 Stunden sein darf, nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und sich auch nicht auf dem Schulgelände aufhalten. Das gilt sinngemäß auch für die Notbetreuung.

Sie haben die Möglichkeit, den Test auch außerhalb der Schule an einer offiziellen Teststelle vorzunehmen. Die Bescheinigung über das negative Testergebnis muss dann zu Unterrichtsbeginn vorgelegt werden. Ein privat zuhause durchgeführter Test wie auch andere Testarten werden nicht anerkannt!

Einverständniserklärung

Die Selbsttests in der Schule können nur durchgeführt werden, wenn Sie als Erziehungsberechtigte Ihr Einverständnis erklären. Ohne ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung darf sich Ihr Kind in der Schule nicht selbst testen und daher auch nicht am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung teilnehmen!

Selbsttests in der FCSF

Die Tests werden zu Beginn der 1. Unterrichtsstunde in den Klassen und Kursen durchgeführt. Die eigentliche Testung nehmen die SuS vor der Andacht vor, dann folgt die Klassenandacht und an deren Ende liegt dann das Ergebnis vor. Die SuS der 12. Klasse testen sich, wenn jeweils ihr Unterricht beginnt. Wenn eine Klasse in der 1. Stunde Sportunterricht hat, trifft sie sich zum Testen zunächst im Klassenraum. Ist das Testergebnis negativ, gilt die Schülerin bzw. der Schüler auch für die nächsten beiden, insgesamt also für drei Schultage als getestet. Folgende Testtage sind in der ersten Unterrichtswoche für die Gruppen A und B (und 10R/Q2) vorgesehen:

Montag ___Klassen 1-6 alle Gruppen A, Notbetreuung (B-Gruppen),Klassen 10R / 12 (Q2)
Dienstag __Klassen 1-6 alle Gruppen B
Mittwoch  _Klassen 1-6 alle Gruppen A, Notbetreuung (B-Gruppen)
Donnerstag Klassen 10R / 12 (Q2)

Freitags gibt es keine Testungen.
In der Folgewoche wechseln die Gruppen A und B. Für die Abiturprüfungen, die nächste Woche beginnen, gelten besondere Regelungen. Unser Studienleiter wird die betroffenen Schülerinnen und Schüler direkt informieren. Ist das Testergebnis positiv, werden unverzüglich die Eltern benachrichtigt und die Schülerin bzw. der Schüler muss abgeholt werden. Es muss dann ein kostenfreier PCR-Test in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis durchgeführt werden. Die Schule muss das positive Ergebnis dem Gesundheitsamt melden. Im Sekretariat wird der „Teststatus“ zentral erfasst. So behalten wir den Überblick, ob für die Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht ein negatives Testergebnis (aus den vorangegangenen 72 Stunden) vorliegt. Schülerinnen und Schüler, die sich an den Testtagen mehr als 10 Minuten verspäten, müssen sich zuerst im Sekretariat melden. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die am Testtag nicht in der Schule waren und keinen externen Testnachweis vorlegen können. In diesen Fällen kann eine Testung auch außerhalb der Testtage bzw. Testzeiten im Verwaltungsbereich vorgenommen werden.

Freundliche Grüße aus der Freien Christlichen Schule Frankfurt!

Kein Wechselunterricht vor den Osterferien

Kein Wechselunterricht vor den Osterferien

Aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb: kein weiterer Öffnungsschritt vor den Osterferien

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,
liebe Eltern,

am kommenden Montag, dem 22. März 2021, war für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 der Einstieg in den Wechselunterricht geplant. Dies geschah unter dem Vorbehalt und der Voraussetzung, dass bis dahin die landesweite Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreiten würde (siehe mein Schreiben vom 9. März 2021). Sie alle haben für diesen Tag bereits mit großem Engagement die Vorbereitungen getroffen. Sicherlich haben sich gerade auch die Kinder und Jugendlichen auf diesen Tag gefreut.

Leider haben wir heute den Inzidenzwert von 100 hessenweit erreicht. Wir haben uns daher nach intensiven Beratungen auch mit Blick auf die sich derzeit ausbreitende britische Mutation dazu entschlossen, dass bis zum Beginn der Osterferien der Unterrichtsbetrieb unverändert fortgeführt wird und dass der für den 22. März 2021 geplante weitere Öffnungsschritt nicht gegangen werden kann. Das bedeutet, dass die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) zunächst weiter im Distanzunterricht beschult werden. Ebenso wird der Wechselunterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und der grundsätzliche Präsenzunterricht in den Abschlussklassen bis zu den Osterferien fortgeführt. Eine Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird weiter angeboten.

Für die Hessische Landesregierung gilt immer, dass alle Öffnungsschritte unter dem Vorbehalt stehen müssen, dass die Infektionslage dies zulässt. Daher ist ein vorsichtiges Vorgehen jetzt in besonderem Maße das Gebot der Stunde. Ich bedauere sehr, dass die Entwicklung der Pandemie uns dazu zwingt, den für die Zeit bis zu den Osterferien geplanten weiteren Öffnungsschritt nun zunächst zurücknehmen zu müssen. Sie können sich vorstellen, dass uns diese Entscheidung alles andere als leichtgefallen ist. Sie entspricht aber dem, was von Anfang an in der Pandemie galt: So viel Schule wie verantwortbar zu ermöglichen. Meine Prämisse war und ist, mich immer für eine den Umständen angepasste Rückkehr unserer Schülerinnen und Schüler zu so viel Präsenzunterricht wie möglich einzusetzen. Daher ist es auch weiterhin unser Ziel, nach den Osterferien, das heißt ab dem 19. April 2021, soweit es die Infektionslage zulässt, den nächsten Öffnungsschritt zu gehen. Dieser soll dann durch eine ausgeweitete Test-und Impfstrategie begleitet werden. Hierüber und über die weiteren Überlegungen werde ich Sie rechtzeitig informieren.

Ich danke Ihnen allen herzlich für Ihr Verständnis!
Mit den besten Grüßen und allen guten Wünschen
Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Quellen:

Ministerbrief: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/aktuelle-information-zum-schul-und-unterrichtsbetrieb-kein-weiterer-oeffnungsschritt-vor-den

Bildquelle: https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/themes/hessen_web_omega/logo.svg 

 

FCSF-Elternbrief 8 | 17.03

FCSF-Elternbrief 8 | 17.03

Gesamter Elternbrief und Präsenzplan (Download)

Liebe Eltern,

wie Sie dem Schreiben des Kultusministers entnommen haben, haben die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 – 11 ab Montag, 22.03.2021 wieder Präsenzpflicht in der Schule innerhalb des Wechselunterrichts. Dies soll auch als „Probelauf“ für den Unterricht nach den Osterferien dienen. Das Kultusministerium gibt vor, dass für die Zeit vom 22.-31. März alle Schülerinnen und Schüler an mindestens zwei Tagen (ein Tag pro Woche) in Präsenz in der Schule unterrichtet werden.

Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler wieder in den Präsenzunterricht kommen, der in gewisser Weise nicht zu ersetzen ist. Dennoch sehen wir den Wechselunterricht mit Klassenaufteilung in zwei Gruppen und dem Wechsel zwischen Präsenzunterricht und selbstständiger Aufgabenbearbeitung zuhause auch durchaus kritisch. Denn schon rein rechnerisch haben die Lehrkräfte keine freien Kapazitäten, die zuhause gebliebenen Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht zu betreuen. Das heißt, dass der Distanzunterricht über Teams, der an unserer Schule ganz ordentlich läuft, nicht mehr stattfinden könnte. Die „Wechseltage“ zuhause bedeuten so einen Verlust an Unterrichtszeit und Tagesstruktur.

Jahrgangsstufe 7-11 Wechselunterricht – anders gestaltet

Deshalb haben wir uns für den Wechselunterricht ein anderes Konzept ausgedacht. Dabei kommt es uns entgegen, dass gerade die Activpanels aus dem Digitalpakt eingetroffen sind. Unsere Hausmeister und unser Administrator haben nun in den vergangenen zwei Wochen alle Klassenzimmer damit ausgestattet. Wir planen für die Zeit nach den Osterferien die Gruppen einer Klasse nicht im Tageswechsel an die Schule zu holen, sondern immer beide Gruppen gleichzeitig zu unterrichten: mit Hilfe von Videoübertragung und ggf. mit Unterstützung weiterer Lehrkräfte. Die Lehrkraft kann dann zur Betreuung zwischen den Gruppen pendeln. Der Vorteil ist, dass alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse am gleichen Tag in der Schule sind und ein Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Distanzunterricht – jeweils nach Stundenplan – weiterhin möglich ist. Diese andere Art von Wechselunterricht möchten wir vor den Osterferien schon einmal ausprobieren. Dazu haben wir einen Plan (Download) erstellt, nachdem alle Klassen der Jahrgänge 7-10 (mit Ausnahme der Abschlussklasse 10R) drei Präsenztage haben. Die Jahrgangsstufe 11 wird abweichend von der Regel jeden Tag Präsenzunterricht haben.

Sowohl der Präsenzunterricht als auch der Distanzunterricht finden nach Plan statt. Die 9R hat am 22.03. in der 1.-4. Std. Unterricht nach Plan, in der 5. Std. Mathematik (Aufgaben durch Frau Gerlach/Aufsicht Herr Friedrich) und in der 6. Stunde Englisch (Herr Kaschner). Am Donnerstag, 01.04. (letzter Schultag) findet für die im Plan aufgeführten Klassen 3 Stunden Distanzunterricht statt. Die Klassenlehrer/innen nehmen die Einteilung der Gruppen vor. Bitte beachten: Für die Klasse 10R ist am 22.03. ein Studientag vorgesehen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben für zuhause. Selbstverständlich sind alle unsere Planungen vorbehaltlich der weiteren Pandemieentwicklung zu sehen. In umliegenden Landkreisen und Städten haben die Gesundheitsämter die weitere Schulöffnung bereits gestoppt, in Frankfurt ist das bisher nicht der Fall. Sollten diesbezüglich Anweisungen aus dem Staatlichen Schulamt, dem Gesundheitsamt oder dem Kultusministerium eintreffen, werden wir Sie umgehend informieren.

Jahrgangsstufe 1-6 Wechselunterricht – wie bisher

Für die Klassen 1-6 bleibt es beim Wechselunterricht wie bisher. Ob diese Jahrgangsstufen nach den Osterferien in den eingeschränkte Regelbetrieb kommen, hängt sicher von der weiteren Entwicklung der Pandemie ab.

Termine

Am Donnerstag, 01.04. ist der letzte Schultag vor den Osterferien. Der Unterricht – sowohl Präsenz- als auch Distanzunterricht – endet nach der dritten Stunde um 10.45 Uhr. An diesem Tag findet keine Betreuung statt. Der geplante Vorschultag der Grundschule kann in diesem Jahr nicht stattfinden, d.h. am Dienstag, 20. 04. ist auch in der Grundschule Unterricht nach Plan. In der Woche nach den Osterferien beginnen die schriftlichen Abiturprüfungen. Sicher werden wir uns im Laufe der Osterferien nochmals mit aktuellen Informationen zum Schulstart nach den Ferien bei Ihnen melden.

 

Es bleibt uns, Ihnen und Ihren Familien trotz oder gerade in der Pandemie ein gesegnetes Osterfest zu wünschen. Jesus ist auferstanden, er ist wahrhaftig auferstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hetterich und Siegmar Rehorn

Ministerbrief vom 9.03 | Weitere Infos in Kürze

Ministerbrief vom 9.03 | Weitere Infos in Kürze

MINISTERSCHREIBEN AN DIE ELTERN VOM 09. MÄRZ 2021

Aktuelle Information für Eltern zum Schul- und Unterrichtsbetrieb vor und nach den Osterferien, insbesondere zum Wechselunterricht ab dem 22. März für alle Jahrgangsstufen (mit Ausnahme der Abschlussklassen)

Weitere Informationen im Bezug auf die FCSF folgen in Kürze 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Eltern,

heute möchte ich Sie über unsere Planungen für den weiteren Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien und die verbleibende Zeit bis dahin informieren.

Wie bereits angekündigt, wollen wir nach den Osterferien, das heißt ab dem 19. April 2021, den nächsten großen Öffnungsschritt in den Schulen hin zu mehr Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler gehen. Vorbehaltlich des Infektionsgeschehens sollen die Jahrgangsstufen 1 bis 4 dann wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb (das heißt Unterricht an jedem Schultag) zurückkehren und die übrigen Jahrgangsstufen (mit Ausnahme der sich bereits im Präsenzunterricht befindlichen Abschlussklassen) im Wechselmodell unterrichtet werden.

Nach wie vor müssen wir aber besonnen handeln und bei jedem Öffnungsschritt in den Schulen mit Bedacht vorgehen. Nur so können wir sicherstellen, dass wir die erreichten Erfolge nicht verspielen. Daher ist es für einen sicheren Schulbetrieb von großer Bedeutung, dass in Hessen bereits jetzt Lehrkräfte und schulisches Personal an Grund-und Förderschulen geimpft werden. Wir streben außerdem an, den Lehrkräften und dem sonstigen Personal aller anderen Schulformen nach Ostern ein Impfangebot zu machen.

Darüber hinaus werden die Schulöffnungen in Hessen weiterhin durch wöchentliche anlasslose Tests für Lehrkräfte und schulisches Personal begleitet. Hinzu kommen laut Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 3. März 2021 kostenlose anlasslose Schnelltests für alle, also auch für Schülerinnen und Schüler, in Arztpraxen, Apotheken und Testcentern.

Auf Basis dieser erfreulichen Entwicklung wollen wir mit Blick auf die Bedürfnisse derjenigen Kinder und Jugendlichen, die sich seit Mitte Dezember ausschließlich im Distanzunterricht befinden, die Zeit vor den Osterferien zum Einstieg in den Wechselunterricht nutzen.

Dies bedeutet, vorbehaltlich des Infektionsgeschehens, für die letzten beiden Wochen vor den Osterferien, ab Montag, dem 22. März 2021:

  • Für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen, die weiterhin grundsätzlich in Präsenz unterrichtet werden) findet landesweit Wechselunterricht statt und
  • der Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 mit dem Angebot einer Notbetreuung wird unverändert fortgeführt.

Bei der konkreten Ausgestaltung des Einstiegs in den Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 besitzen die Schulen in der Zeit vor Ostern größtmögliche Gestaltungsfreiheit, wobei für jede Schülerin und jeden Schüler an mindestens einem Tag pro Woche Präsenzzeit in der Schule stattfinden soll.

Der Wechselunterricht findet in der Regel in geteilten Klassen und Kursen statt, wobei die Schulleitung bei kleinen Klassen und Kursen auf eine Teilung verzichten kann. Selbstverständlich sind hierbei die maßgeblichen Hygienebestimmungen – vor allem hinsichtlich der Pflichten zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zur Einhaltung des Mindestabstands sowie der daraus resultierenden Gruppengrößen – einzuhalten.

Die Präsenzzeit in der Schule vor den Osterferien dient ausdrücklich nicht der Erbringung verbindlicher schriftlicher Leistungsnachweise. Vielmehr möchten wir den Schülerinnen und Schülern nach den vielen Wochen des Distanzunterrichts die schrittweise Rückkehr in einen geregelten Präsenzunterricht ermöglichen. Uns ist bewusst, dass die zurückliegende Zeit für Sie und Ihre Kinder sehr anstrengend war. Wir haben Ihnen daher

Hinweise zusammengestellt, die zur Bewältigung dieser besonderen und zum Teil schwierigen Situation beitragen können. Sie finden diese Hinweise unter https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schule….

Liebe Eltern, die bisherige Entwicklung der Pandemie hat uns leider gezeigt, dass verlässliche Planungen nur sehr eingeschränkt möglich sind. Auch bei dem für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 angedachten Öffnungsschritt vor den Osterferien kann daher nicht sicher ausgeschlossen werden, dass die bisher geltenden Regelungen angesichts des Infektionsgeschehens weiter Bestand haben und der für Montag, den 22. März 2021, geplante Einstieg in den Wechselunterricht für diese Jahrgangsstufen kurzfristig vertagt werden muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn der landesweite Inzidenzwert bis dahin über 100 steigen sollte.

Zudem können weiterhin unabhängig von den vom Hessischen Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelungen – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort – regionale oder schulbezogene Maßnahmen zum Beispiel durch die Gesundheitsämter in Abstimmung mit den Schulträgern und Staatlichen Schulämtern angeordnet werden.

Lassen Sie uns trotzdem gemeinsam optimistisch auf die kommenden Wochen blicken. Mehr Impfungen und eine größere Zahl an Tests ermöglichen uns mehr Kontrolle über die Pandemie und damit auch mehr Normalität für Ihre Kinder. Dafür setze ich mich auch weiterhin mit ganzer Kraft ein. Ich danke Ihnen und Ihrer Familie herzlich für Ihre Geduld und Ihren Einsatz in den vergangenen Wochen.

Mit den besten Grüßen und allen guten Wünschen

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

 

Quellen:

Ministerbrief: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/aktuelle-information-fuer-eltern-zum-schul-und-unterrichtsbetrieb-vor-und-nach-den-osterferien 

Bildquelle: https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/themes/hessen_web_omega/logo.svg

Ministerbrief | Maßnahmen ab dem 22. Februar

Ministerbrief | Maßnahmen ab dem 22. Februar

Maßnahmen ab dem 22. Februar

– Wechselunterricht für Jahrgangsstufen 1 bis 6 ab 22. Februar – Einrichtung einer Notbetreuung – Maskenpflicht im Unterricht ab Jahrgangsstufe 1 – Fortsetzung des Distanzunterrichts für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (Ausnahme: Abschlussklassen) – Präsenzunterricht für Q2 sowie für Vorkurse an den Abendgymnasien und Hessenkollegs ab dem 22. Februar

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

wieder haben in dieser Woche Bund und Länder über das weitere Vorgehen zur Bewältigung der für uns alle sehr belastenden Corona-Pandemie beraten. Erfreulich ist, dass nun erste Lockerungen der geltenden Beschränkungen insbesondere für die Schulen beschlossen
worden sind. Die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den vergangenen Wochen erfreulicherweise zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. Dafür gebührt Ihnen und Ihren Kindern unser Dank! Mit Blick auf die Mutationen des Virus ist es allerdings erforderlich, möglichst niedrige Infektionszahlen (deutlich unter einer Inzidenz von 50) zu erreichen. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden. Dennoch sind sich alle Beteiligten darüber einig, dass schrittweise Lockerungen im Betreuungs- und Bildungsbereich unter Einhaltung der Hygieneregeln vertretbar und notwendig sind. Dies bedeutet für den Schulbetrieb ab dem 22. Februar folgendes:

1. Jahrgangsstufen 1 bis 6

Wie geplant werden die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, Vorklassen sowie die Vorlaufkurse ab Montag, dem 22. Februar, in den Wechselunterricht in geteilten Klassen an die Schulen zurückkehren. Masken, Lüften und die strenge Einhaltung von Hygienemaßnahmen sind hierbei weiterhin unerlässlich. Über die konkrete Ausgestaltung des Wechselunterrichts (zum Beispiel tage- oder wochenweiser Wechsel) entscheidet die Schule Ihrer Kinder und wird Sie darüber informieren.

Notbetreuung im Rahmen des Wechselunterrichts

Sie haben Ihre Kinder in den zurückliegenden Wochen mit großer Mehrheit zuhause betreut. Für den Kraftakt, den Sie dabei geleistet haben, ist Ihnen die Hessische Landesregierung sehr dankbar. Auch während des Wechselunterrichts sind wir weiterhin auf Ihre Unterstützung angewiesen, damit Ihr Kind während der Phasen des Distanzunterrichts möglichst zuhause betreut werden kann. Bei dringendem Betreuungsbedarf wird in der Schule jedoch eine Notbetreuung angeboten. Da im Rahmen des Wechselunterrichts wegen der geteilten Klassen sehr viele Lehrkräfte und ein Großteil der in der Schule zur Verfügung stehenden Räume benötigt werden,kann an der Notbetreuung nur eine begrenzte Anzahl von Schülerinnen und Schülern teilnehmen.

Zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt sind Schülerinnen und Schüler, sofern

a. eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere, weil beide sorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt sie wohnen, ihrer Erwerbstätigkeit oder ihrem Studium nachgehen müssen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch Bescheinigungen, insbesondere des Dienstherrn oder Arbeitgebers, rechtzeitig, möglichst eine Woche im Voraus, nachzuweisen. Entsprechendes gilt für berufstätige oder studierende Eltern, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen,

b. die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,

c. ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht, die eine besondere Betreuung erfordert oder

d. ohne die Betreuung im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte entstünde, die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände von den durch den Wegfall der regelhaften Betreuung allgemein entstehenden Härten abhebt.

Um Ihre Berufstätigkeit nachweisen zu können, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie von der Schule Ihres Kindes.

2. Maskenpflicht im Unterricht und in der Notbetreuung

Künftig ist für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Jahrgang wie auch für ihre Lehrerinnen und Lehrer das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (sog. Alltagsmaske, Community-Maske) auch im Unterricht und in der Notbetreuung verpflichtend. Dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Nach Möglichkeit sind in allen Jahrgangsstufen medizinische Gesichtsmasken (sog. OP-Masken) zu tragen. In der Schule werden regelmäßige Maskenpausen eingeplant. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind die Maske mindestens einmal täglich wechselt und geben Sie ausreichend Masken zum Wechseln mit.

3. Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen)

Die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) verbleiben bis auf Weiteres im Distanzunterricht. Leistungsnachweise in Form von Klassenarbeiten, Klausuren und sonstigen Prüfungen in Präsenz finden während des Distanzunterrichts auch weiterhin nicht statt. Ersatzleistungen sind alternativ möglich. Wir beobachten die Entwicklung des Infektionsgeschehens, um auch diesen Jahrgangsstufen sobald wie möglich so viel Präsenzunterricht wie infektiologisch vertretbar anbieten zu können.

4. Abschlussklassen und Q2

Die Schülerinnen und Schüler an gymnasialen Oberstufen und beruflichen Gymnasien sowie Studierende an Abendgymnasien und Hessenkollegs in der Q2 (12. Klasse) erhalten ab dem 22. Februar 2021, wie schon die Abschlussklassen und -jahrgänge, ebenfalls Präsenzunterricht bei durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Dies schließt auch die Schülerinnen und Schüler aus den Abschlussjahrgängen im Förderschwerpunkt Lernen und im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ein. An den Schulen für Erwachsene treten ebenso die Vorkurse an Abendgymnasien und Hessenkollegs ab dem 22. Februar 2021 in den Präsenzunterricht; an Abendhauptschulen erhalten das erste und zweite Semester und an Abendrealschulen das dritte und vierte Semester Präsenzunterricht. Der Präsenzunterricht kann, wenn ein vergleichbarer Lernerfolg sichergestellt wird, auch phasenweise durch Distanzunterricht ersetzt werden.

Regionale Regelungen

Weiterhin können – unabhängig von dieser vom Hessischen Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelung – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort regionale oder schulbezogene Maßnahmen z. B. durch die Gesundheitsämter in Abstimmung mit den Schulträgern und Staatlichen Schulämtern angeordnet werden. Alle Schülerinnen und Schüler, die noch nicht wieder in den Präsenzunterricht gehen können, und deren Familien muss ich leider noch um etwas Geduld bitten. Falls der Trend zur Reduzierung der Neuinfektionen anhält, planen wir, auch sie so bald wie möglich wieder in die Schulen zurückzuholen.

Lassen Sie uns mit Zuversicht nach vorne blicken. Ich hoffe, dass wir bald weitere Schritte hin zu mehr schulischer Normalität und zu einer Entlastung Ihres Familienalltags gehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

 

Quellen:

Ministerbrief: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/massnahmen-ab-dem-22-februar

Bildquelle: https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/themes/hessen_web_omega/logo.svg