Liebe Eltern,
wie Sie bereits aus dem Brief des Kultusministers wissen, können wegen der Infektionslage leider keine Öffnungsschritte für den Präsenzunterricht an Schulen vorgenommen werden. Der Unterricht wird ab Montag, den 19. April in den Jahrgangsstufen 1 – 6 als Wechselunterricht, in den Jahrgangsstufen 7 – 11 (mit Ausnahme der 10R) als Distanzunterricht und in der 10R sowie in der Q2 als Präsenzunterricht stattfinden. Um die Reihenfolge beim Wechselunterricht in den Jahrgangsstufen 1 – 6 fortzusetzen, beginnt der Unterricht am Montag mit der Gruppe A. Damit wird der Modus, wie er vor den Ferien war, fortgesetzt.
Corona-Selbsttests in der Schule
Neu ist aber, dass für alle Schülerinnen und Schüler (wie auch für Lehrerinnen und Lehrer) im Präsenzunterricht ein regelmäßiger Corona-Test verpflichtend ist. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Maßnahme durch das Kultusministerium angeordnet ist und wir zur Einhaltung verpflichtet sind. Sie dient ja zum Schutz der gesamten Schulgemeinschaft. Wir verstehen, dass Tests in dieser Form Unbehagen auslösen können. Auch die Lehrkräfte und Mitarbeitenden in der Schule müssen nun zweimal wöchentlich einen Test vornehmen und werden selbst mit solchen Empfindungen konfrontiert. Allerdings können diese regelmäßigen Tests dazu führen, dass in Kürze wieder mehr Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können. Und diese Perspektive ist Mut machend. Deshalb werben wir dafür, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen und nicht vom Präsenzunterricht abgemeldet werden. Diese Möglichkeit besteht auch, wie Sie bereits dem Ministerschreiben entnehmen konnten.
Bei den Corona-Tests in der Schule handelt es sich um Antigen-Selbsttests, die die Schülerinnen und Schüler selbst durchführen. Die Lehrkräfte sind dabei nur unterstützend tätig, indem sie eine Einweisung in das einfache Verfahren geben. Der Abstrich erfolgt nur im vorderen Nasenbereich und ist damit kaum unangenehm. Die eigentliche Testung dauert etwa zwei Minuten. Auf das Ergebnis muss man 15 Minuten warten. Der Selbsttest ist einfach zu verstehen und zu handhaben. Wir empfehlen, mit Ihren Kindern darüber zu sprechen und die kurzen Videos anzuschauen, die schon im Kultusministerbrief erwähnt sind. Hier noch einmal die Links:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/video-selbsttests-1873982
https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/
https://www.youtube.com/watch?v=A0EqaSBurX0&t=47s
Die Test-Kits wurden bereits geliefert. Es dürfen ausschließlich diese Tests verwendet werden.
Grundsätzlich gilt: Schülerinnen und Schüler dürfen ohne negatives Testergebnis, das bei Unterrichtsbeginn nicht älter als 72 Stunden sein darf, nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und sich auch nicht auf dem Schulgelände aufhalten. Das gilt sinngemäß auch für die Notbetreuung.
Sie haben die Möglichkeit, den Test auch außerhalb der Schule an einer offiziellen Teststelle vorzunehmen. Die Bescheinigung über das negative Testergebnis muss dann zu Unterrichtsbeginn vorgelegt werden. Ein privat zuhause durchgeführter Test wie auch andere Testarten werden nicht anerkannt!
Einverständniserklärung
Die Selbsttests in der Schule können nur durchgeführt werden, wenn Sie als Erziehungsberechtigte Ihr Einverständnis erklären. Ohne ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung darf sich Ihr Kind in der Schule nicht selbst testen und daher auch nicht am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung teilnehmen!
Selbsttests in der FCSF
Die Tests werden zu Beginn der 1. Unterrichtsstunde in den Klassen und Kursen durchgeführt. Die eigentliche Testung nehmen die SuS vor der Andacht vor, dann folgt die Klassenandacht und an deren Ende liegt dann das Ergebnis vor. Die SuS der 12. Klasse testen sich, wenn jeweils ihr Unterricht beginnt. Wenn eine Klasse in der 1. Stunde Sportunterricht hat, trifft sie sich zum Testen zunächst im Klassenraum. Ist das Testergebnis negativ, gilt die Schülerin bzw. der Schüler auch für die nächsten beiden, insgesamt also für drei Schultage als getestet. Folgende Testtage sind in der ersten Unterrichtswoche für die Gruppen A und B (und 10R/Q2) vorgesehen:
Montag ___Klassen 1-6 alle Gruppen A, Notbetreuung (B-Gruppen),Klassen 10R / 12 (Q2)
Dienstag __Klassen 1-6 alle Gruppen B
Mittwoch _Klassen 1-6 alle Gruppen A, Notbetreuung (B-Gruppen)
Donnerstag Klassen 10R / 12 (Q2)
Freitags gibt es keine Testungen.
In der Folgewoche wechseln die Gruppen A und B. Für die Abiturprüfungen, die nächste Woche beginnen, gelten besondere Regelungen. Unser Studienleiter wird die betroffenen Schülerinnen und Schüler direkt informieren. Ist das Testergebnis positiv, werden unverzüglich die Eltern benachrichtigt und die Schülerin bzw. der Schüler muss abgeholt werden. Es muss dann ein kostenfreier PCR-Test in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis durchgeführt werden. Die Schule muss das positive Ergebnis dem Gesundheitsamt melden. Im Sekretariat wird der „Teststatus“ zentral erfasst. So behalten wir den Überblick, ob für die Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht ein negatives Testergebnis (aus den vorangegangenen 72 Stunden) vorliegt. Schülerinnen und Schüler, die sich an den Testtagen mehr als 10 Minuten verspäten, müssen sich zuerst im Sekretariat melden. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die am Testtag nicht in der Schule waren und keinen externen Testnachweis vorlegen können. In diesen Fällen kann eine Testung auch außerhalb der Testtage bzw. Testzeiten im Verwaltungsbereich vorgenommen werden.
Freundliche Grüße aus der Freien Christlichen Schule Frankfurt!