Elternbrief 7 | Neue Quarantäneregeln

Elternbrief 7 | Neue Quarantäneregeln

Liebe Eltern,

bei zunehmenden Corona-Infektionen an Frankfurter Schulen hat das Gesundheitsamt Frankfurt bezüglich der Test- und Quarantänevorschriften wichtige Präzisierungen vorgenommen, die ab sofort gelten (Die Verlautbarungen finden Sie auch unten als PDF zum Download!):

Test- und Quarantänevorschriften bei einer Infektion

Nach einem positiven Schnelltest (unabhängig vom Ort der Testung) besteht bereits eine Quarantäneverpflichtung, die auch durch einen nachfolgenden negativen Schnelltest in einem Testzentrum nicht aufgehoben wird. Die Quarantäneverpflichtung der getesteten Person besteht auch ohne Durchführung eines PCR-Tests. Nur ein negativer PCR-Test kann ein positives Schnelltestergebnis in der Erstdiagnostik aufheben – gemeint ist der erste Schnelltest, durch den die Infektion festgestellt wird (in der Regel vor dem Unterricht).

Freitestungen nach Ablauf der in den Quarantänevorschriften genannten Fristen sind mit einem Bürgertest oder einem PCR-Test möglich.

Für PCR-Testungen empfiehlt das Gesundheitsamt unter anderem das Testzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung an der Uni-Klinik, ebenso an der Messe. Die Adressen sind auf dem angehängten Infoblatt aufgeführt. Auch andere Teststellen, die PCR-Testungen anbieten, müssen diese durchführen. Sollten Testcenter auf die Durchführung eines Schnelltests vor dem PCR-Test bestehen, obwohl aus der Schule bestätigt wurde, dass der Schnelltest positiv war, so ist dies unnötig, aber gestattet. Ein negatives Ergebnis des Schnelltests in der Teststelle hebt das positive Ergebnis des Schnelltests aus der Schule allerdings nicht auf. Es muss ein PCR-Test durchgeführt werden.

Die Genesenenbescheinigung kann weiterhin nur dann ausgestellt werden, wenn ein PCR-Testergebnis vorliegt. Ein Bürgertest reicht leider zur Abklärung eines Antigen-Schnelltests nicht aus.

Erneut möchten wir Sie bitten, alle positiven Tests, die außerhalb der Schule gemacht wurden, sowie jede Quarantäne, auch solche von Nichtinfizierten, im Sekretariat zu melden. Das Sekretariat stellt unsere zentrale Erfassungsstelle dar. Deshalb bitten wir Sie, alle Informationen im Hinblick auf Infektionen dem Sekretariat zu melden.
Bitte beachten Sie die angehängten Informationsblätter des Gesundheitsamtes, insbesondere die Test-, Isolations- und Quarantäneregelungen, auch für Geschwisterkinder.

Wenn Ihr Kind in Quarantäne ist

Schülerinnen und Schüler in Quarantäne werden von ihren Klassenlehrer/innen oder den von diesen beauftragten Mitschülern mit den Aufgaben versorgt, die auch im Unterricht bearbeitet wurden. Ein dem schulischen Unterricht gleichwertiges Arbeiten ist dabei kaum möglich. So genannter Hybridunterricht, die Teilnahme am Unterricht per Video, ist für Einzelquarantänen, die in der Regel 10 Tage dauern, nicht sinnvoll, da er den Präsenzunterricht in der Schule ganz erheblich einschränkt.
Sollte das Gesundheitsamt eine Quarantäne für ganze Klassen oder Kurse anordnen, wechseln wir für die betroffene Lerngruppe sofort in den Distanzunterricht in Teams. Dafür sind wir vorbereitet und auch technisch gut ausgestattet. Auch die neuen 5. Klassen haben bereits die Grundkenntnisse in Teams.

Ein Videoclip für künftige Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern

In dieser Woche finden die Kennenlerntage mit Informationsrundgängen im Schulgebäude statt. Dabei können Eltern für die neuen 5. Klassen in Realschule und Gymnasium gemeinsam mit ihren Kindern einen Eindruck gewinnen und sich informieren. Was im Vergleich mit unserem Tag der Offenen Tür aber fehlt, sind die Gespräche interessierter Eltern mit Eltern, die bereits Kinder an der FCSF haben.

Warum haben Sie sich einst für die FCSF entschieden?

Was schätzen Sie als Familie an der FCSF?

Was zeichnet die FCSF und das Schulleben aus Ihrer Sicht aus?

Damit wir dieses Meinungsbild den interessierten Familien dennoch präsentieren können, planen wir einen Videoclip, in dem Eltern, die bereits Kinder an der FCSF haben, in kurzen Sequenzen ihre Eindrücke schildern können.
Dafür brauchen wir Sie! Unterstützen Sie uns?
Dann schicken Sie bitte bis Freitag, den 4. Februar einen kurzen Videoclip (max. 30 Sekunden) im Hochkantformat – die Kamera Ihres Smartphones genügt völlig – samt der eingescannten Einverständniserklärung (im Anhang) an benjamin.heinrich@fcsf.de
Gerne können in dem Video auch Ihre Kinder zu sehen sein. Anschließend werden wir eine Auswahl der Kurzclips für unsere sozialen Medien und die Homepage aufbereiten. Wir freuen uns sehr, wenn Sie mit dabei sind!

Zeugnisse am kommenden Freitag

Am Freitag, den 4. Februar werden in der dritten Stunde (Klassenlehrerunterricht) die Halbjahreszeugnisse ausgegeben. Der Unterricht endet um 10.45 Uhr. Trotz sorgfältiger mehrfacher Prüfung kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass sich in das Zeugnisdokument ein Fehler eingeschlichen hat: ein Zahlendreher, eine falsche Fehlstundenzahl, eine unkorrekte Kursbezeichnung… Für den Fall, dass Sie einen Fehler feststellen, geben Sie bitte das Originalzeugnis an den/die Klassenlehrer/in zurück, Ihr Kind erhält umgehend ein korrigiertes Exemplar. Bitte beachten Sie dabei: Korrekturen von Zeugnissen sind nur innerhalb der ersten drei Wochen nach Zeugnisausgabe möglich.

Erlös der Weihnachtsaktion

Die Weihnachtsaktion 2021 „Keyboard-Tische“ hat einen Erlös von rund 17.000 Euro ergeben! Ganz herzlichen Dank allen Spendern! Nun kann der Musikraum weiter ausgestattet werden.

Termine

  • Fr., 4. Feb. 2022: Ausgabe Zeugnisse 1. Halbjahr, Unterrichtsende um 10.45 Uhr
  • Mo., 7. Feb. 2022: beweglicher Ferientag
  • Di., 22. Feb. 2022: Beratungsnachmittag für Eltern von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Fördermaßnahmen. Betroffene erhalten eine persönliche Einladung.
  • Mo., 28. Feb. 2022: beweglicher Ferientag

Mit den besten Grüßen aus der Freien Christlichen Schule

 

Wichtige Dokumente:

Elternbrief 5 | 21.12

Elternbrief 5 | 21.12

Liebe Eltern,

kurz vor Beginn der Weihnachtsferien möchten wir Ihnen für Ihre wohlwollende Begleitung in schwierigen Zeiten herzlich danken und Ihnen noch einige wichtige Informationen übermitteln. Die neuesten Informationen zu den Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen entnehmen Sie bitte dem angehängten Schreiben des Hessischen Kultusministers. Wir hoffen, dass es nicht dazu kommt, doch sollte aufgrund der angespannten Pandemie-Situation nach den Weihnachtsferien Wechselunterricht oder gar Distanzunterricht verordnet werden, sind wir vorbereitet. Auch die neuen Klassen 5 haben eine erste Einführung in die Arbeit mit Teams erhalten. Selbstverständlich informieren wir Sie sofort, auch während der Weihnachtsferien, sobald es hier Neuigkeiten gibt.

Adventskalender „Dem Licht entgegen“

Erneut war es nicht möglich, als Schulgemeinde mit allen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Freunden eine große FCSF-Weihnachtsfeier zu feiern, auch nicht im Freien. Das wurde bereits im November deutlich und wir haben uns stattdessen unter dem Namen „Dem Licht entgegen“ einen Weg durch die Adventszeit mit täglichen Besonderheiten überlegt. Hierbei haben sich viele Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und besonders unser Haus-Team engagiert und für zahlreiche großartige kulinarische, musikalische, künstlerische und komödiantische Überraschungen gesorgt.

Klassenweihnachtsfeiern

Der letzte Schultag vor den Weihnachtsferien ist Mittwoch, der 22. Dezember, an dem die einzelnen Klassen mit ihren Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern Weihnachten feiern. Die Ferien beginnen nach der dritten Unterrichtsstunde um 10.45 Uhr. An diesem Tag gibt es kein Mittagessen und es findet keine Betreuung statt.

Anstatt des Tages der Offenen Tür

Auch unser klassischer „Tag der Offenen Tür“, der für Ende Januar geplant war, muss leider erneut ausfallen, ebenso die dazugehörigen Projekttage. Daher findet am 27. und 28. Januar Unterricht nach Plan statt. Stattdessen laden wir interessierte Eltern mit ihren Kindern ein, unsere Schule zu besuchen, einen kurzen Rundgang durch das Gebäude zu machen und sich bei Schulleitung und Lehrkräften „vor Ort“ zu informieren. Über fcsf.de können Familien einen Termin für die Zeit vom 31. Jan. bis 4. Feb. 2022 für einen solchen Besuch buchen. Wie immer freuen wir uns sehr, wenn Sie als Eltern die Freie Christliche Schule anderen Eltern mit schulpflichtigen Kindern weiterempfehlen. Dazu erhalten Sie nach den Weihnachtsferien eine Info-Karte (auf Wunsch auch gerne mehrere) zum Weitergeben. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

FCSF-Kalender 2021

Zurzeit erhalten Sie über Ihr Kind den neuen FCSF-Jahreskalender mit den besten Bildern aus dem aktuellen Malwettbewerb unserer Schule. Alle Bilder zum vorgegebenen biblischen Thema „Jesus erzählt“ sind im 2. Stock unseres Schulgebäudes ausgestellt. Die Siegerehrung der Besten war bereits Teil unseres besonderen Adventskalenders. Die Kunstwerke unserer Schülerinnen und Schüler sind in wenigen Tagen auch als Bilderschau auf fcsf.de zu finden.

Weihnachtsaktion „Keyboard-Tische“

Als separate E-Mail hat Sie bereits die Bitte um Beteiligung an der Weihnachtsaktion 2021 des Schulelternbeirats erreicht. Wir bitten um Beachtung und freuen uns über Ihre Unterstützung.

Termine:

  • 10. Jan. 2022: erster Schultag nach den Ferien, Unterrichtsbeginn zur 3. Stunde, 10.00 Uhr
  • 28. Jan. 2022: Betriebspraktikum Klasse 9R
  • 25. Jan. 2022: Zeugniskonferenz Unterrichtsende um 12.30 Uhr
  • Jan. – 4. Feb. 2022: Info-Rundgänge in der FCSF (Terminvereinbarung über fcsf.de)
  • 2. Feb. 2022: Präsentationen zur Realschulabschlussprüfung
  • 4. Feb. 2022: Ausgabe Zeugnisse 1. Halbjahr, Unterrichtsende nach der 3. Stunde
  • 7. Feb. 2022: beweglicher Ferientag

Weitere Informationen:

Des Weiteren liegen 2 neue Schreiben des Kultus- bzw. Sozialministerium vor:

 

Mit dem Prophetenwort aus Jesaja 9, 1Das Volk, das im Finstern wandelt, sieht ein großes Licht, und über denen, die da wohnen im finstern Lande, scheint es hell.“ grüßen wir Sie und Ihre Familie sehr herzlich, wünschen Ihnen schöne Festtage und Gottes Segen für das Neue Jahr 2022!

Alle Schüler wieder im Präsenzunterricht

Alle Schüler wieder im Präsenzunterricht

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Staatliche Schulamt Frankfurt teilt uns mit, dass nach dem langen Wochenende am Montag, den 7. Juni auch die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 in den täglichen Präsenzunterricht zurückkehren und im Klassenverband unterrichtet werden. Damit befänden sich wieder alle Jahrgangsstufen im Präsenzunterricht.

Wir freuen uns sehr, dass damit der reguläre Schulbetrieb wieder aufgenommen wird. Maskenpflicht und Testpflicht sowie die Hygienevorschriften gelten weiterhin.

Freundliche Grüße aus der Freien Christlichen Schule Frankfurt!

Weitere Schulöffnungen

Weitere Schulöffnungen

Es ist soweit und wir freuen uns sehr:
In Frankfurt bleibt die Inzidenz stabil unter 100 und ab Dienstag, den 25. Mai kommen die Klassenstufen 1-6 wieder in den täglichen Präsenzunterricht und werden als ganze Klassen unterrichtet. Die aktuellen Regelungen für die Stufen 7-12 (Wechselunterricht) bleiben weiter bestehen.
Es gilt weiterhin die Testpflicht an zwei Tagen in der Woche für alle Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte.
Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 17. Mai 2021 in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 100

Informationen zur Versetzung in diesem Schuljahr (Download)

Liebe Eltern, die zuletzt beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen wie die beschleunigte Impfkampagne, die verstärkten Testungen und die so genannte Bundesnotbremse zeigen mittlerweile ihre Wirkung. Das umsichtige Verhalten der Schülerinnen und Schüler, die Disziplin der Schulgemeinden bei der Umsetzung von Hygienekonzepten und die Geduld der Familien haben dazu einen wichtigen Beitrag geleistet. So ist die 7- Tage-Inzidenz bundes- und hessenweit in den vergangenen zwei Wochen kontinuierlich gesunken. In mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen liegt sie bereits unter 100. Für den Fall, dass der Wert an mindestens fünf Werktagen unter 100 liegt, können die Länder eigene Regelungen, auch im Bereich der Schulen, treffen. Von dieser Möglichkeit hat die Hessische Landesregierung heute in Form eines Zwei-Stufen-Plans Gebrauch gemacht. Dieser gilt für alle Landkreise und kreisfreien Städte, die am oder ab dem 17. Mai 2021 nicht mehr unter die so genannte Bundesnotbremse fallen.

Für die Schulen bedeutet dies Folgendes:

I. Hessischer Zwei-Stufen-Plan bei Inzidenz unter 100 bzw. unter 50

Stufe 1 (Inzidenz unter 100)

Die 1. Stufe greift in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die am oder ab dem 17. Mai 2021 nicht mehr unter die Bundesnotbremse fallen. Das heißt, liegt die Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge unter 100, gelten ab dem übernächsten Tag die folgenden Regelungen:

  • Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 kehren in den täglichen Präsenzunterricht zurück. Dieser wird als eingeschränkter Regelbetrieb in konstanten Lerngruppen unter Einhaltung der bekannten Hygienebestimmungen durchgeführt.
  • Die Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 7 und die beruflichen Vollzeitschulformen verbleiben zunächst im Wechselunterricht. Alle Abschlussklassen kehren grundsätzlich in den Präsenzunterricht zurück. In der Berufsschule (duales System) findet Präsenzunterricht in Kombination mit phasenweisem Distanzunterricht statt.
  • Es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche für alle.

Stufe 2 (weitere 14 Tage unter 100 bzw. Inzidenz an fünf Tagen unter 50)

Die 2. Stufe greift in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz nach Stufe 1 an weiteren aufeinanderfolgenden 14 Kalendertagen unter 100 liegt oder sobald die Inzidenz den Schwellenwert von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschreitet.
Es gelten dann ab dem nächsten Tag die folgenden Regelungen:

  • Auch die Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 7 kehren in den täglichen Präsenzunterricht (eingeschränkter Regelbetrieb) zurück. Das heißt, alle Jahrgangsstufen von 1 bis 13 befinden sich wieder im Präsenzunterricht.
  • Es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche für alle.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration gibt auf seiner Homepage den Tag bekannt, an dem der Präsenzunterricht beginnt. Die Schule Ihres Kindes wird Sie darüber informieren. Sollte es aus organisatorischen Gründen ausnahmsweise nicht möglich sein bereits am Montag, dem 17. Mai, in den Präsenzunterricht zurückzukehren, wird die Schule Sie ebenfalls darüber informieren. Die Schulen sind angehalten, so schnell wie möglich für die Umstellung auf den Präsenzunterricht zu sorgen.

II. Inzidenz über 100 bzw. über 165 (so genannte Bundesnotbremse)

Bei Inzidenzen von mehr als 100 oder über 165 gelten weiterhin (zunächst bis zum 30. Juni 2021) die gesetzlichen Regelungen zur Bundesnotbremse (vgl. mein Schreiben vom 23. April 2021). Wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von mehr als 100 aufweist, so ist der Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag in allen Jahrgangsstufen und Klassen nur noch als Wechselunterricht zulässig. Überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz den Wert von 165, so werden ab dem übernächsten Tag alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult. Eine Ausnahme hiervon gilt für Abschlussklassen und Förderschulen.

Für Zeiten des Wechsel- oder Distanzunterrichts besteht wie bisher die Möglichkeit, eine Notbetreuung nach den bislang geltenden Voraussetzungen in Anspruch zu nehmen (vgl. meine Schreiben vom 11. Februar und 12. April 2021).

Bitte beachten Sie, dass weiterhin durch die örtlichen Gesundheitsämter angeordnete regionale Abweichungen aufgrund des Infektionsgeschehens möglich sind.

Hinsichtlich der Frage von Versetzungen gelten auch dieses Jahr coronabedingte Besonderheiten. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der beigefügten Anlage (Download) und auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, ich bin sehr optimistisch, dass das Licht am Ende des Tunnels aufgrund eines sich weiterhin positiv entwickelnden Infektionsgeschehens und der hoffentlich baldigen Impfmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler von Tag zu Tag heller wird. Dass wir die Schulen für alle Jahrgänge verstärkt öffnen und so bis zum Beginn der Sommerferien zu mehr und mehr Präsenzunterricht zurückkehren können, erfüllt mich mit großer Freude.

Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Geduld und Ihr Verständnis in den vergangenen Wochen und Monaten.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Prof. Dr. R. Alexander Lorz

 

Der hessische Stufenplan im Überblick:

Quellen:

Ministerbrief: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/schul-und-unterrichtsbetrieb-ab-dem-17-mai-2021-in-kreisen-und-kreisfreien-staedten-mit-einer 

Informationen zur Versetzung: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-schulleitungen/versetzung

Bildnachweis: https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/themes/hessen_web_omega/logo.svg

Elternbrief 10 | 10.05

Elternbrief 10 | 10.05

Einwilligungserklärung für einen Corona-Selbsttest (Download)

Liebe Eltern,

wir mussten den „Startschuss“ des Staatlichen Schulamts Frankfurt abwarten und dieser kam heute am späten Nachmittag: Ab kommenden Mittwoch findet wieder Wechselunterricht für alle Klassen statt. Darüber sind wir sehr froh, denn aus unserer Sicht kann der gemeinsame Unterricht in der Schule nicht über einen längeren Zeitraum durch reinen Distanzunterricht angemessen ersetzt werden.

Alle Jahrgangsstufen kommen in den Wechselunterricht

Ab Mittwoch, den 12. Mai kehren also nun alle Klassen zurück in den Wechselunterricht. Für die Klassenstufen 1-8 und für die 9R findet der Wechsel-unterricht in gewohnter Form abwechselnd tageweise in A- und B-Gruppen nach Stundenplan statt. Die Gruppeneinteilung teilt die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer den Schülerinnen und Schülern per Teams mit. Am kommenden Mittwoch sind alle B-Gruppen im Präsenzunterricht, alle A-Gruppen im Distanzunterricht. Am Montag, den17. Mai ist es umgekehrt.

Jahrgangsstufen 9 bis 11 Wechselunterricht in anderer Form

Schon im Elternbrief 8 (Mitte März) hatten wir Ihnen ein alternatives Modell des Wechselunterrichts vorgestellt. Wegen der kurzfristig angeordneten weiteren Schulschließung war es nicht zur Anwendung gekommen. Die Gruppen A und B der Jahrgangsstufen 9Ga, 9Gb, 10Ga und 10Gb kommen nicht abwechselnd tageweise in die Schule, sondern beide Gruppen kommen am gleichen Tag und wechseln am jeweils nächsten Tag beide in den Distanzunterricht.  Um die Hygieneregeln einhalten zu können, werden die beiden Gruppen an den Präsenztagen in zwei nebeneinanderliegenden Räumen mit Hilfe von Videoübertragung gleichzeitig unterrichtet. Die Lehrkraft kann dann zur Betreuung zwischen den Gruppen pendeln. Am kommenden Mittwoch sind die Klassen 9Gb und 10Gb im Präsenzunterricht, die 9Ga und die 10Ga im Distanzunterricht. Am Montag, den 17. Mai ist es dann umgekehrt.
Warum diese Form des Wechselunterrichts?
Der herkömmliche Wechselunterricht mit der Aufteilung einer Klasse in zwei Gruppen und dem Wechsel zwischen Präsenzunterricht und selbstständiger Aufgabenbearbeitung zuhause hat für den regelmäßigen Lernfortschritt erkennbare Nachteile. Denn schon rein rechnerisch haben die Lehrkräfte keine freien Kapazitäten, die zuhause gebliebenen Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht zu betreuen. Die „Wechseltage“ zuhause bedeuten so einen Verlust an Unterrichtszeit und Tagesstruktur. Außerdem zeigt sich, dass leicht zwei Lerngruppen mit unterschiedlichem Lerntempo und -niveau entstehen. Auch wenn es sich je nach Klassenstufe und Fach unterschiedlich entwickeln kann, kann nach dem alternativen Wechselmodell ein kontinuierlicheres Unterrichtsgeschehen gelingen. Für den parallelen Unterricht zweier Gruppen in benachbarten Räumen mit Videoübertragung sind wir inzwischen technisch sehr gut ausgestattet. In den vergangenen Wochen wurden in allen Klassenräumen der weiterführenden Schule Aktiv-Panels installiert, auch Kameras und das entsprechende Zubehör können jetzt in Betrieb genommen werden. Wir sind sehr dankbar für diese weitere digitale Ausstattung.

Ausgenommen vom Wechselunterricht sind die Abschlussklasse der Realschule, die 10R, die täglich Präsenzunterricht in der Aula hat, sowie die Jahrgangsstufe 11, die in zwei Gruppen ebenfalls täglich in Präsenz unterrichtet wird. Auch die Q2-Kurse der 12. Jahrgangsstufe haben täglich Präsenzunterricht.

Bewertung / Notengebung und Zeugnisse für das 2. Schulhalbjahr

Selbstverständlich werden Schülerinnen und Schüler, die fünf Monate lang keinen Präsenzunterricht hatten, jetzt nicht unmittelbar mit einer Serie von Klassenarbeiten konfrontiert. Das Hessische Kultusministerium hat einen Leitfaden zur Bewertung der Schülerleistungen im 2. Halbjahr angekündigt, der auch die Frage der Anzahl der Klassenarbeiten in den einzelnen Fächern klären wird.

Corona-Selbsttests in der Schule

Seit 19. April ist für alle Schülerinnen und Schüler (wie auch für Lehrerinnen und Lehrer) im Präsenzunterricht ein regelmäßiger Corona-Test verpflichtend.  Für die Schülerinnen und Schüler ist der Jahrgangsstufen 7 – 11 ist diese Praxis neu, deshalb wiederholen wir an dieser Stelle die wichtigsten Informationen dazu. (Sie kennen sie bereits aus dem Elternbrief 9 vom 16. April.)Zunächst möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Maßnahme durch das Kultusministerium angeordnet ist und wir zur Einhaltung verpflichtet sind. Sie dient ja zum Schutz der gesamten Schulgemeinschaft. Wir verstehen, dass Tests in dieser Form Unbehagen auslösen können. Auch die Lehrkräfte und Mitarbeitenden in der Schule müssen nun zweimal wöchentlich einen Test vornehmen und werden selbst mit solchen Empfindungen konfrontiert. Allerdings können diese regelmäßigen Tests dazu führen, dass weitere Öffnungsschritte für die Schulen möglich werden. Und diese Perspektive ist Mut machend. Deshalb werben wir dafür, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen und diesen nicht verweigern, was einer Abmeldung vom Präsenzunterricht gleichkommt. Bei den Corona-Tests in der Schule handelt es sich um Antigen-Selbsttests, die die Schülerinnen und Schüler selbst durchführen. Die Lehrkräfte sind dabei nur unterstützend tätig, indem sie eine Einweisung in das einfache Verfahren geben. Der Abstrich erfolgt nur im vorderen Nasenbereich und ist damit kaum unangenehm. Die eigentliche Testung dauert etwa zwei Minuten. Auf das Ergebnis muss man 15 Minuten warten. Der Selbsttest ist einfach zu verstehen und zu handhaben.  In der Schule stehen ausreichend Test-Kits zur Verfügung. Es dürfen ausschließlich diese Tests verwendet werden.

Grundsätzlich gilt: Schülerinnen und Schüler dürfen ohne negatives Testergebnis, das bei Unterrichtsbeginn nicht älter als 72 Stunden sein darf, nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und sich auch nicht auf dem Schulgelände aufhalten. Das gilt sinngemäß auch für die Notbetreuung.

Sie haben die Möglichkeit, den Test auch außerhalb der Schule an einer offiziellen Teststelle vorzunehmen. Die Bescheinigung über das negative Testergebnis muss dann zu Unterrichtsbeginn vorgelegt werden. Ein privat zuhause durchgeführter Test wie auch andere Testarten werden nicht anerkannt!

Einverständniserklärung

Die Selbsttests in der Schule können nur durchgeführt werden, wenn Sie als Erziehungsberechtigte Ihr Einverständnis erklären. Das entsprechende Formular des Kultusministeriums finden sie hier zum Download.

Ohne ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung (oder eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis) darf sich Ihr Kind in der Schule nicht selbst testen und daher auch nicht am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung teilnehmen!

Selbsttests in der FCSF

Die Tests werden zu Beginn der 1. Unterrichtsstunde in den Klassen und Kursen durchgeführt. Die eigentliche Testung nehmen die SuS vor der Andacht vor, dann folgt die Klassenandacht und an deren Ende liegt dann das Ergebnis vor. Die SuS der 12. Klasse testen sich, wenn jeweils ihr Unterricht beginnt. Wenn eine Klasse in der 1. Stunde Sportunterricht hat, trifft sie sich zum Testen zunächst im Klassenraum.
Ist das Testergebnis negativ, gilt die Schülerin bzw. der Schüler auch für die nächsten beiden, insgesamt also für drei Schultage als getestet. Ist das Testergebnis positiv, werden unverzüglich die Eltern benachrichtigt und die Schülerin bzw. der Schüler muss abgeholt werden. Es muss dann ein kostenfreier PCR-Test in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis durchgeführt werden. Die Schule meldet das positive Ergebnis dem Gesundheitsamt. Im Sekretariat wird der „Teststatus“ zentral erfasst. So behalten wir den Überblick, ob für die Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht ein negatives Testergebnis (aus den vorangegangenen 72 Stunden) vorliegt.

Für die einzelnen Klassen und Lerngruppen werden Testtage festgelegt, beginnend mit dem 1. Tag im Präsenzunterricht. Schülerinnen und Schüler, die sich an den Testtagen mehr als 10 Minuten verspäten, müssen sich zuerst im Sekretariat melden. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die am Testtag nicht in der Schule waren und keinen externen Testnachweis vorlegen können. In diesen Fällen kann eine Testung auch außerhalb der Testtage bzw. Testzeiten im Verwaltungsbereich vorgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen aus der Freien Christlichen Schule Frankfurt!

Michael Hetterich und Siegmar Rehorn