Sturmwarnung und Präsenzunterricht

Sturmwarnung und Präsenzunterricht

Sturmwarnung für Donnerstag und Freitag (Presseinformation des hessischen Kultusministeriums vom 16.02.2022)

Eltern entscheiden über Teilnahme am Präsenzunterricht – Sicherheit der Schülerinnen und Schüler geht vor

Nach aktueller Auskunft des Deutschen Wetterdienstes ist in ganz Hessen in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag sowie im Verlaufe des Donnerstags und des Freitags mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen.

Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule auf den üblichen Kommunikationswegen informiert werden. Die Eltern sollten sich daher ständig über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse informieren und dann abwägend entscheiden.

Falls die Sicherheit des Schulweges nicht mehr gewährleistet werden kann, unterstützt das Hessische Kultusministerium alle Schulleitungen darüber hinaus in ihrer Entscheidung, möglichst in Absprache mit den Schulträgern den Präsenz-Schulbetrieb am Donnerstag bzw. Freitag ausfallen zu lassen. Eine solche Entscheidung wird den Eltern über die verabredeten Kommunikationswege vor Ort weitergegeben. Wenn möglich werden die Schulen dann alternative digitale Unterrichtsformen anbieten.

Sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände entsteht (z.B. durch umfallende Bäume, schwere Schäden am Gebäude), würde der Schulträger (Stadt, Landkreis) eine etwaige Schulschließung vornehmen.

Quelle: https://kultusministerium.hessen.de/presse/sturmwarnung-fuer-donnerstag-und-freitag

 

Elternbrief 7 | Neue Quarantäneregeln

Elternbrief 7 | Neue Quarantäneregeln

Liebe Eltern,

bei zunehmenden Corona-Infektionen an Frankfurter Schulen hat das Gesundheitsamt Frankfurt bezüglich der Test- und Quarantänevorschriften wichtige Präzisierungen vorgenommen, die ab sofort gelten (Die Verlautbarungen finden Sie auch unten als PDF zum Download!):

Test- und Quarantänevorschriften bei einer Infektion

Nach einem positiven Schnelltest (unabhängig vom Ort der Testung) besteht bereits eine Quarantäneverpflichtung, die auch durch einen nachfolgenden negativen Schnelltest in einem Testzentrum nicht aufgehoben wird. Die Quarantäneverpflichtung der getesteten Person besteht auch ohne Durchführung eines PCR-Tests. Nur ein negativer PCR-Test kann ein positives Schnelltestergebnis in der Erstdiagnostik aufheben – gemeint ist der erste Schnelltest, durch den die Infektion festgestellt wird (in der Regel vor dem Unterricht).

Freitestungen nach Ablauf der in den Quarantänevorschriften genannten Fristen sind mit einem Bürgertest oder einem PCR-Test möglich.

Für PCR-Testungen empfiehlt das Gesundheitsamt unter anderem das Testzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung an der Uni-Klinik, ebenso an der Messe. Die Adressen sind auf dem angehängten Infoblatt aufgeführt. Auch andere Teststellen, die PCR-Testungen anbieten, müssen diese durchführen. Sollten Testcenter auf die Durchführung eines Schnelltests vor dem PCR-Test bestehen, obwohl aus der Schule bestätigt wurde, dass der Schnelltest positiv war, so ist dies unnötig, aber gestattet. Ein negatives Ergebnis des Schnelltests in der Teststelle hebt das positive Ergebnis des Schnelltests aus der Schule allerdings nicht auf. Es muss ein PCR-Test durchgeführt werden.

Die Genesenenbescheinigung kann weiterhin nur dann ausgestellt werden, wenn ein PCR-Testergebnis vorliegt. Ein Bürgertest reicht leider zur Abklärung eines Antigen-Schnelltests nicht aus.

Erneut möchten wir Sie bitten, alle positiven Tests, die außerhalb der Schule gemacht wurden, sowie jede Quarantäne, auch solche von Nichtinfizierten, im Sekretariat zu melden. Das Sekretariat stellt unsere zentrale Erfassungsstelle dar. Deshalb bitten wir Sie, alle Informationen im Hinblick auf Infektionen dem Sekretariat zu melden.
Bitte beachten Sie die angehängten Informationsblätter des Gesundheitsamtes, insbesondere die Test-, Isolations- und Quarantäneregelungen, auch für Geschwisterkinder.

Wenn Ihr Kind in Quarantäne ist

Schülerinnen und Schüler in Quarantäne werden von ihren Klassenlehrer/innen oder den von diesen beauftragten Mitschülern mit den Aufgaben versorgt, die auch im Unterricht bearbeitet wurden. Ein dem schulischen Unterricht gleichwertiges Arbeiten ist dabei kaum möglich. So genannter Hybridunterricht, die Teilnahme am Unterricht per Video, ist für Einzelquarantänen, die in der Regel 10 Tage dauern, nicht sinnvoll, da er den Präsenzunterricht in der Schule ganz erheblich einschränkt.
Sollte das Gesundheitsamt eine Quarantäne für ganze Klassen oder Kurse anordnen, wechseln wir für die betroffene Lerngruppe sofort in den Distanzunterricht in Teams. Dafür sind wir vorbereitet und auch technisch gut ausgestattet. Auch die neuen 5. Klassen haben bereits die Grundkenntnisse in Teams.

Ein Videoclip für künftige Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern

In dieser Woche finden die Kennenlerntage mit Informationsrundgängen im Schulgebäude statt. Dabei können Eltern für die neuen 5. Klassen in Realschule und Gymnasium gemeinsam mit ihren Kindern einen Eindruck gewinnen und sich informieren. Was im Vergleich mit unserem Tag der Offenen Tür aber fehlt, sind die Gespräche interessierter Eltern mit Eltern, die bereits Kinder an der FCSF haben.

Warum haben Sie sich einst für die FCSF entschieden?

Was schätzen Sie als Familie an der FCSF?

Was zeichnet die FCSF und das Schulleben aus Ihrer Sicht aus?

Damit wir dieses Meinungsbild den interessierten Familien dennoch präsentieren können, planen wir einen Videoclip, in dem Eltern, die bereits Kinder an der FCSF haben, in kurzen Sequenzen ihre Eindrücke schildern können.
Dafür brauchen wir Sie! Unterstützen Sie uns?
Dann schicken Sie bitte bis Freitag, den 4. Februar einen kurzen Videoclip (max. 30 Sekunden) im Hochkantformat – die Kamera Ihres Smartphones genügt völlig – samt der eingescannten Einverständniserklärung (im Anhang) an benjamin.heinrich@fcsf.de
Gerne können in dem Video auch Ihre Kinder zu sehen sein. Anschließend werden wir eine Auswahl der Kurzclips für unsere sozialen Medien und die Homepage aufbereiten. Wir freuen uns sehr, wenn Sie mit dabei sind!

Zeugnisse am kommenden Freitag

Am Freitag, den 4. Februar werden in der dritten Stunde (Klassenlehrerunterricht) die Halbjahreszeugnisse ausgegeben. Der Unterricht endet um 10.45 Uhr. Trotz sorgfältiger mehrfacher Prüfung kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass sich in das Zeugnisdokument ein Fehler eingeschlichen hat: ein Zahlendreher, eine falsche Fehlstundenzahl, eine unkorrekte Kursbezeichnung… Für den Fall, dass Sie einen Fehler feststellen, geben Sie bitte das Originalzeugnis an den/die Klassenlehrer/in zurück, Ihr Kind erhält umgehend ein korrigiertes Exemplar. Bitte beachten Sie dabei: Korrekturen von Zeugnissen sind nur innerhalb der ersten drei Wochen nach Zeugnisausgabe möglich.

Erlös der Weihnachtsaktion

Die Weihnachtsaktion 2021 „Keyboard-Tische“ hat einen Erlös von rund 17.000 Euro ergeben! Ganz herzlichen Dank allen Spendern! Nun kann der Musikraum weiter ausgestattet werden.

Termine

  • Fr., 4. Feb. 2022: Ausgabe Zeugnisse 1. Halbjahr, Unterrichtsende um 10.45 Uhr
  • Mo., 7. Feb. 2022: beweglicher Ferientag
  • Di., 22. Feb. 2022: Beratungsnachmittag für Eltern von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Fördermaßnahmen. Betroffene erhalten eine persönliche Einladung.
  • Mo., 28. Feb. 2022: beweglicher Ferientag

Mit den besten Grüßen aus der Freien Christlichen Schule

 

Wichtige Dokumente: