Ministerbrief | Maßnahmen ab dem 22. Februar

Ministerbrief | Maßnahmen ab dem 22. Februar

Maßnahmen ab dem 22. Februar

– Wechselunterricht für Jahrgangsstufen 1 bis 6 ab 22. Februar – Einrichtung einer Notbetreuung – Maskenpflicht im Unterricht ab Jahrgangsstufe 1 – Fortsetzung des Distanzunterrichts für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (Ausnahme: Abschlussklassen) – Präsenzunterricht für Q2 sowie für Vorkurse an den Abendgymnasien und Hessenkollegs ab dem 22. Februar

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

wieder haben in dieser Woche Bund und Länder über das weitere Vorgehen zur Bewältigung der für uns alle sehr belastenden Corona-Pandemie beraten. Erfreulich ist, dass nun erste Lockerungen der geltenden Beschränkungen insbesondere für die Schulen beschlossen
worden sind. Die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den vergangenen Wochen erfreulicherweise zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. Dafür gebührt Ihnen und Ihren Kindern unser Dank! Mit Blick auf die Mutationen des Virus ist es allerdings erforderlich, möglichst niedrige Infektionszahlen (deutlich unter einer Inzidenz von 50) zu erreichen. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden. Dennoch sind sich alle Beteiligten darüber einig, dass schrittweise Lockerungen im Betreuungs- und Bildungsbereich unter Einhaltung der Hygieneregeln vertretbar und notwendig sind. Dies bedeutet für den Schulbetrieb ab dem 22. Februar folgendes:

1. Jahrgangsstufen 1 bis 6

Wie geplant werden die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, Vorklassen sowie die Vorlaufkurse ab Montag, dem 22. Februar, in den Wechselunterricht in geteilten Klassen an die Schulen zurückkehren. Masken, Lüften und die strenge Einhaltung von Hygienemaßnahmen sind hierbei weiterhin unerlässlich. Über die konkrete Ausgestaltung des Wechselunterrichts (zum Beispiel tage- oder wochenweiser Wechsel) entscheidet die Schule Ihrer Kinder und wird Sie darüber informieren.

Notbetreuung im Rahmen des Wechselunterrichts

Sie haben Ihre Kinder in den zurückliegenden Wochen mit großer Mehrheit zuhause betreut. Für den Kraftakt, den Sie dabei geleistet haben, ist Ihnen die Hessische Landesregierung sehr dankbar. Auch während des Wechselunterrichts sind wir weiterhin auf Ihre Unterstützung angewiesen, damit Ihr Kind während der Phasen des Distanzunterrichts möglichst zuhause betreut werden kann. Bei dringendem Betreuungsbedarf wird in der Schule jedoch eine Notbetreuung angeboten. Da im Rahmen des Wechselunterrichts wegen der geteilten Klassen sehr viele Lehrkräfte und ein Großteil der in der Schule zur Verfügung stehenden Räume benötigt werden,kann an der Notbetreuung nur eine begrenzte Anzahl von Schülerinnen und Schülern teilnehmen.

Zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt sind Schülerinnen und Schüler, sofern

a. eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere, weil beide sorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt sie wohnen, ihrer Erwerbstätigkeit oder ihrem Studium nachgehen müssen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch Bescheinigungen, insbesondere des Dienstherrn oder Arbeitgebers, rechtzeitig, möglichst eine Woche im Voraus, nachzuweisen. Entsprechendes gilt für berufstätige oder studierende Eltern, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen,

b. die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,

c. ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht, die eine besondere Betreuung erfordert oder

d. ohne die Betreuung im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte entstünde, die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände von den durch den Wegfall der regelhaften Betreuung allgemein entstehenden Härten abhebt.

Um Ihre Berufstätigkeit nachweisen zu können, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie von der Schule Ihres Kindes.

2. Maskenpflicht im Unterricht und in der Notbetreuung

Künftig ist für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Jahrgang wie auch für ihre Lehrerinnen und Lehrer das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (sog. Alltagsmaske, Community-Maske) auch im Unterricht und in der Notbetreuung verpflichtend. Dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Nach Möglichkeit sind in allen Jahrgangsstufen medizinische Gesichtsmasken (sog. OP-Masken) zu tragen. In der Schule werden regelmäßige Maskenpausen eingeplant. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind die Maske mindestens einmal täglich wechselt und geben Sie ausreichend Masken zum Wechseln mit.

3. Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen)

Die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) verbleiben bis auf Weiteres im Distanzunterricht. Leistungsnachweise in Form von Klassenarbeiten, Klausuren und sonstigen Prüfungen in Präsenz finden während des Distanzunterrichts auch weiterhin nicht statt. Ersatzleistungen sind alternativ möglich. Wir beobachten die Entwicklung des Infektionsgeschehens, um auch diesen Jahrgangsstufen sobald wie möglich so viel Präsenzunterricht wie infektiologisch vertretbar anbieten zu können.

4. Abschlussklassen und Q2

Die Schülerinnen und Schüler an gymnasialen Oberstufen und beruflichen Gymnasien sowie Studierende an Abendgymnasien und Hessenkollegs in der Q2 (12. Klasse) erhalten ab dem 22. Februar 2021, wie schon die Abschlussklassen und -jahrgänge, ebenfalls Präsenzunterricht bei durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Dies schließt auch die Schülerinnen und Schüler aus den Abschlussjahrgängen im Förderschwerpunkt Lernen und im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ein. An den Schulen für Erwachsene treten ebenso die Vorkurse an Abendgymnasien und Hessenkollegs ab dem 22. Februar 2021 in den Präsenzunterricht; an Abendhauptschulen erhalten das erste und zweite Semester und an Abendrealschulen das dritte und vierte Semester Präsenzunterricht. Der Präsenzunterricht kann, wenn ein vergleichbarer Lernerfolg sichergestellt wird, auch phasenweise durch Distanzunterricht ersetzt werden.

Regionale Regelungen

Weiterhin können – unabhängig von dieser vom Hessischen Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelung – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort regionale oder schulbezogene Maßnahmen z. B. durch die Gesundheitsämter in Abstimmung mit den Schulträgern und Staatlichen Schulämtern angeordnet werden. Alle Schülerinnen und Schüler, die noch nicht wieder in den Präsenzunterricht gehen können, und deren Familien muss ich leider noch um etwas Geduld bitten. Falls der Trend zur Reduzierung der Neuinfektionen anhält, planen wir, auch sie so bald wie möglich wieder in die Schulen zurückzuholen.

Lassen Sie uns mit Zuversicht nach vorne blicken. Ich hoffe, dass wir bald weitere Schritte hin zu mehr schulischer Normalität und zu einer Entlastung Ihres Familienalltags gehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

 

Quellen:

Ministerbrief: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/massnahmen-ab-dem-22-februar

Bildquelle: https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/themes/hessen_web_omega/logo.svg

 

 

 

FCSF Elternbrief 7

FCSF Elternbrief 7

Liebe Eltern,

nun liegen die beiden ersten Wochen weitgehender Schulschließung bereits hinter uns:
Der Distanzunterricht an Realschule und Gymnasium konnte in Teams nach Stundenplan stattfinden. Nur sehr wenige Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6, für die lediglich die Präsenzpflicht ausgesetzt ist, kamen in die Schule und haben hier im Computerraum am jeweiligen Distanzunterricht teilgenommen.
In der Grundschule haben die Lehrkräfte der Klassen 3 und 4 regelmäßig Treffen in Teams angeboten und dort den Wochenplan besprochen. Auch für die Klassen 1 und 2 sind solche regelmäßigen Treffen in Teams geplant. Damit möchten wir Sie als Eltern bei der Betreuung zuhause noch stärker unterstützen. Wir sind sehr dankbar für die vielen Eltern, die sich hier engagieren.
Für unsere beiden Abschlussklassen, die 10. Realschulklasse und die Jgst. 13 des Gymnasiums, fand Präsenzunterricht in der Schule statt, selbstverständlich unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften.
Wie aus dem Ministerschreiben des Kultusministeriums hervorgeht, wird der Unterricht unter diesen Rahmenbedingungen auch über Ende Januar hinaus bis mindestens 14. Februar weitergeführt.

Distanzunterricht in Teams

Die Teilnahme am Distanzunterricht ist verpflichtend, auch darauf weist der Kultusminister erneut hin. Und anders als in der Zeit der Schulschließung im Frühjahr 2020 werden die Leistungen im Distanzunterricht bewertet. Fehlzeiten Ihres Kindes müssen entschuldigt werden. Bis auf Weiteres können Sie dies gerne auch per E-Mail (an den/die Klassenlehrer/in oder das Sekretariat) tun. Bei Video-Besprechungen in Teams erwarten wir, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Kamera eingeschaltet haben. Wenn Lehrkräfte erkrankt sind, entfällt der Distanzunterricht, sofern die Schülerinnen und Schüler keine Aufgaben über Teams erhalten.

Ausgabe der Halbjahreszeugnisse

Am Freitag, den 29. Januar ist der letzte Unterrichtstag des ersten Schulhalbjahres. Sowohl Distanz- als auch Präsenzunterricht enden für alle Klassen an diesem Tag nach der dritten Unterrichtsstunde um 10.45 Uhr. Die Nachmittagsbetreuung geht bis 15.00 Uhr. Die in der Schule anwesenden Schülerinnen und Schüler bekommen ihr Halbjahreszeugnis in der 3. Stunde ausgehändigt. Die Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler, die nicht im Präsenzunterricht sind oder in der Schule betreut werden, können an diesem Tag zwischen 11.00 und 15.00 Uhr abgeholt werden,  entweder von ihnen selbst oder von Eltern oder Geschwistern oder von einer Person mit schriftlicher Vollmacht der Erziehungsberechtigten. Die Ausgabe der Zeugnisse erfolgt im Eingangsfoyer der FCSF. Bitte kommen Sie oder Ihr Kind nur als Einzelperson zur Abholung und tragen Sie dabei einen medizinischen Mund-Nase-Schutz. Bei dieser Gelegenheit erhalten Sie auch den neuen FCSF-Kalender. Den Zeugnissen der 4.-Klässler werden die Formulare zum Übergang in die weiterführende Schule beigelegt. Sollte der Termin am Freitag, den 29. 01. nicht wahrgenommen werden können, ist eine Abholung unter gleichen Bedingungen auch am Montag, den 1. 2. von 13.30 bis 15.30 Uhr und am Dienstag, den 2. 2. von 12.00 bis 14.00 Uhr möglich. Während der genannten Zeiten ist der Schulhof geöffnet und steht zum Kurzparken zur Verfügung.

Neuer Stundenplan ab 1. Februar

Für das zweite Schulhalbjahr gibt es einen neuen Stundenplan, der ab Montag, den 1. Februar gilt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten ihn rechtzeitig von ihrem/r Klassenlehrer/in, in der Regel über Teams.

Kein Elternsprechnachmittag

Wie bereits mitgeteilt, entfällt der für den 9. Februar geplante Elternsprechnachmittag. Bitte nehmen Sie, wo nötig, die individuellen Sprechstundentermine der Lehrkräfte wahr.

Beweglicher Ferientag

Montag, der 15. Februar ist ein beweglicher Ferientag, an dem kein Unterricht stattfindet.

Wir wünschen Kraft und Zuversicht in diesen angespannten Zeiten und grüßen Sie herzlich aus der Freien Christlichen Schule Frankfurt!    

FCSF Elternbrief 6

FCSF Elternbrief 6

Liebe Eltern,

sicher haben Sie es den Medien entnommen: Ab Montag, 11. 01. und vorerst für die nächsten drei Wochen findet an hessischen Schulen Distanzunterricht für die Klassen ab Jahrgangsstufe 7 statt. Das bedeutet, die SuS bleiben zuhause und werden von der Schule aus unterrichtet.

Ausgenommen davon sind Abschlussklassen: Präsenzunterricht für die 10. Realschulklasse und die Jahrgangsstufe 13 der Oberstufe findet nach Plan in der Schule statt, nur der Sportunterricht entfällt.

Die Präsenzpflicht ist ausgesetzt für die Grundschulklassen 1 bis 4 sowie für die Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schule. Es besteht die starke Empfehlung, die Kinder zu Hause zu lassen. Nur, wo dies nicht möglich ist, kommen die SuS in die Schule und arbeiten hier an den gleichen Aufgaben wie im Distanzunterricht.

Distanzunterricht nach Stundenplan

An der FCSF haben wir uns entschlossen den Distanzunterricht an der weiterführenden Schule weitestgehend nach dem bestehenden Stundenplan zu gestalten. Das bedeutet, die Schülerinnen und Schüler haben auch weiterhin beispielsweise Französischunterricht montags in der dritten Stunde. Die Lehrkräfte unterrichten via Teams in unterschiedlichen Formen: stellen Aufgaben, präsentieren Material, führen Video-Meetings durch, geben Feedback, beantworten Fragen usw. wobei die Schülerinnen und Schüler zeitgleich mit ihrem Endgerät in Teams arbeiten und kommunizieren.

Besondere Regelungen für Mo., 11. Jan.

Der Distanzunterricht nach Plan beginnt am Dienstag, den 12. Januar, für Montag, den 11. gelten besondere Regelungen: Schülerinnen und Schüler der Grundschule erhalten Aufgaben im Distanzunterricht. Solche, die nicht zuhause betreut werden können, bearbeiten diese ab der 3. Stunde (10.00 Uhr) in der Schule.

An der weiterführenden Schule ist am Montag noch kein Unterricht nach Plan, stattdessen werden Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6, die nicht zuhause betreut werden können, ab der 3. Stunde (10.00 Uhr) in der Schule betreut. Alle Klassen ab Jgst.  5 haben Distanzunterricht bei ihrem Klassenlehrer in der 5. und 6. Stunde. Vorher wird alles eingerichtet. Auch müssen wir testen, wie viele gleichzeitig laufende Meetings in Teams möglich sind.

Die Jahrgangsstufe 13 und die 10R haben ab der 3. Stunde Unterricht nach Plan, wobei die 10R in Abweichung vom Plan in der 5./6. Std. Unterricht bei ihrem Klassenlehrer hat.
Am Montag besteht außerdem die Möglichkeit, zwischen 8.00 und 10.00 Uhr für den Distanzunterricht benötigte Schulbücher und Materialien aus den Klassenräumen zu holen.

Keine Besuchstage Ende Januar

Die für den 20. bis 22. Januar geplanten Besuchstage „Offene Türen“ können aufgrund der aktuellen Infektionssituation nicht stattfinden.

Betriebspraktikum der 9R

Das Betriebspraktikum der 9. Realschulklasse wird auf die beiden letzten Wochen vor den Sommerferien verschoben und damit auf zwei Wochen verkürzt.

Weihnachtsaktion 2020

Ganz herzlich bedanken möchten wir uns für Ihre Gaben zur  Weihnachtsaktion 2020 (Spende für Außengelände). Die Gesamtsumme steht noch nicht fest, da auch jetzt noch Spenden eingehen. Der besonderen Belastungen für Sie in diesen Zeiten sind wir uns sehr bewusst und danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Flexibilität.

Mit der neuen Jahreslosung grüßen wir Sie herzlich aus der Freien Christlichen Schule Frankfurt!

Jesus Christus spricht: Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist!
Lukas 6,36

 

Corona Pandemie

Corona Pandemie

Auch dieses Schuljahr steht unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie. Grundsätzlich sind wir als Schule sehr gut aufgestellt. Alle Schülerinnen und Schüler haben eine eigene E-Mail-Adresse und kostenlosen Zugang zu MS Office 365. Im vergangenen Schuljahr haben wir in den meisten Klassen schon mit Teams gearbeitet. Selbstverständlich ist unser gesamtes Schulgebäude mit W-LAN ausgerüstet.

Uns kommt nun auch zugute, dass unser neues Schulgebäude mit einer modernen Lüftungsanlage ausgestattet ist. In den vergangenen Wochen haben wir stichprobenartig den Kohlenstoffdioxidgehalt in den Klassenzimmern gemessen. Er war in allen Klassenzimmern im grünen Bereich und auch über die gesamte Unterrichtsstunde sehr konstant.