6 Jun, 2021
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
das Staatliche Schulamt Frankfurt teilt uns mit, dass nach dem langen Wochenende am Montag, den 7. Juni auch die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 in den täglichen Präsenzunterricht zurückkehren und im Klassenverband unterrichtet werden. Damit befänden sich wieder alle Jahrgangsstufen im Präsenzunterricht.
Wir freuen uns sehr, dass damit der reguläre Schulbetrieb wieder aufgenommen wird. Maskenpflicht und Testpflicht sowie die Hygienevorschriften gelten weiterhin.
Freundliche Grüße aus der Freien Christlichen Schule Frankfurt!
24 Mai, 2021
Es ist soweit und wir freuen uns sehr:
In Frankfurt bleibt die Inzidenz stabil unter 100 und ab Dienstag, den 25. Mai kommen die Klassenstufen 1-6 wieder in den täglichen Präsenzunterricht und werden als ganze Klassen unterrichtet. Die aktuellen Regelungen für die Stufen 7-12 (Wechselunterricht) bleiben weiter bestehen.
Es gilt weiterhin die Testpflicht an zwei Tagen in der Woche für alle Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte.
14 Mai, 2021
Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 17. Mai 2021 in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 100
Informationen zur Versetzung in diesem Schuljahr (Download)
Liebe Eltern, die zuletzt beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen wie die beschleunigte Impfkampagne, die verstärkten Testungen und die so genannte Bundesnotbremse zeigen mittlerweile ihre Wirkung. Das umsichtige Verhalten der Schülerinnen und Schüler, die Disziplin der Schulgemeinden bei der Umsetzung von Hygienekonzepten und die Geduld der Familien haben dazu einen wichtigen Beitrag geleistet. So ist die 7- Tage-Inzidenz bundes- und hessenweit in den vergangenen zwei Wochen kontinuierlich gesunken. In mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen liegt sie bereits unter 100. Für den Fall, dass der Wert an mindestens fünf Werktagen unter 100 liegt, können die Länder eigene Regelungen, auch im Bereich der Schulen, treffen. Von dieser Möglichkeit hat die Hessische Landesregierung heute in Form eines Zwei-Stufen-Plans Gebrauch gemacht. Dieser gilt für alle Landkreise und kreisfreien Städte, die am oder ab dem 17. Mai 2021 nicht mehr unter die so genannte Bundesnotbremse fallen.
Für die Schulen bedeutet dies Folgendes:
I. Hessischer Zwei-Stufen-Plan bei Inzidenz unter 100 bzw. unter 50
Stufe 1 (Inzidenz unter 100)
Die 1. Stufe greift in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die am oder ab dem 17. Mai 2021 nicht mehr unter die Bundesnotbremse fallen. Das heißt, liegt die Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge unter 100, gelten ab dem übernächsten Tag die folgenden Regelungen:
- Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 kehren in den täglichen Präsenzunterricht zurück. Dieser wird als eingeschränkter Regelbetrieb in konstanten Lerngruppen unter Einhaltung der bekannten Hygienebestimmungen durchgeführt.
- Die Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 7 und die beruflichen Vollzeitschulformen verbleiben zunächst im Wechselunterricht. Alle Abschlussklassen kehren grundsätzlich in den Präsenzunterricht zurück. In der Berufsschule (duales System) findet Präsenzunterricht in Kombination mit phasenweisem Distanzunterricht statt.
- Es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche für alle.
Stufe 2 (weitere 14 Tage unter 100 bzw. Inzidenz an fünf Tagen unter 50)
Die 2. Stufe greift in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz nach Stufe 1 an weiteren aufeinanderfolgenden 14 Kalendertagen unter 100 liegt oder sobald die Inzidenz den Schwellenwert von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschreitet.
Es gelten dann ab dem nächsten Tag die folgenden Regelungen:
- Auch die Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 7 kehren in den täglichen Präsenzunterricht (eingeschränkter Regelbetrieb) zurück. Das heißt, alle Jahrgangsstufen von 1 bis 13 befinden sich wieder im Präsenzunterricht.
- Es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche für alle.
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration gibt auf seiner Homepage den Tag bekannt, an dem der Präsenzunterricht beginnt. Die Schule Ihres Kindes wird Sie darüber informieren. Sollte es aus organisatorischen Gründen ausnahmsweise nicht möglich sein bereits am Montag, dem 17. Mai, in den Präsenzunterricht zurückzukehren, wird die Schule Sie ebenfalls darüber informieren. Die Schulen sind angehalten, so schnell wie möglich für die Umstellung auf den Präsenzunterricht zu sorgen.
II. Inzidenz über 100 bzw. über 165 (so genannte Bundesnotbremse)
Bei Inzidenzen von mehr als 100 oder über 165 gelten weiterhin (zunächst bis zum 30. Juni 2021) die gesetzlichen Regelungen zur Bundesnotbremse (vgl. mein Schreiben vom 23. April 2021). Wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von mehr als 100 aufweist, so ist der Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag in allen Jahrgangsstufen und Klassen nur noch als Wechselunterricht zulässig. Überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz den Wert von 165, so werden ab dem übernächsten Tag alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult. Eine Ausnahme hiervon gilt für Abschlussklassen und Förderschulen.
Für Zeiten des Wechsel- oder Distanzunterrichts besteht wie bisher die Möglichkeit, eine Notbetreuung nach den bislang geltenden Voraussetzungen in Anspruch zu nehmen (vgl. meine Schreiben vom 11. Februar und 12. April 2021).
Bitte beachten Sie, dass weiterhin durch die örtlichen Gesundheitsämter angeordnete regionale Abweichungen aufgrund des Infektionsgeschehens möglich sind.
Hinsichtlich der Frage von Versetzungen gelten auch dieses Jahr coronabedingte Besonderheiten. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der beigefügten Anlage (Download) und auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, ich bin sehr optimistisch, dass das Licht am Ende des Tunnels aufgrund eines sich weiterhin positiv entwickelnden Infektionsgeschehens und der hoffentlich baldigen Impfmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler von Tag zu Tag heller wird. Dass wir die Schulen für alle Jahrgänge verstärkt öffnen und so bis zum Beginn der Sommerferien zu mehr und mehr Präsenzunterricht zurückkehren können, erfüllt mich mit großer Freude.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Geduld und Ihr Verständnis in den vergangenen Wochen und Monaten.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Der hessische Stufenplan im Überblick:
Quellen:
Ministerbrief: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/schul-und-unterrichtsbetrieb-ab-dem-17-mai-2021-in-kreisen-und-kreisfreien-staedten-mit-einer
Informationen zur Versetzung: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-schulleitungen/versetzung
Bildnachweis: https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/themes/hessen_web_omega/logo.svg
11 Mai, 2021
Einwilligungserklärung für einen Corona-Selbsttest (Download)
Liebe Eltern,
wir mussten den „Startschuss“ des Staatlichen Schulamts Frankfurt abwarten und dieser kam heute am späten Nachmittag: Ab kommenden Mittwoch findet wieder Wechselunterricht für alle Klassen statt. Darüber sind wir sehr froh, denn aus unserer Sicht kann der gemeinsame Unterricht in der Schule nicht über einen längeren Zeitraum durch reinen Distanzunterricht angemessen ersetzt werden.
Alle Jahrgangsstufen kommen in den Wechselunterricht
Ab Mittwoch, den 12. Mai kehren also nun alle Klassen zurück in den Wechselunterricht. Für die Klassenstufen 1-8 und für die 9R findet der Wechsel-unterricht in gewohnter Form abwechselnd tageweise in A- und B-Gruppen nach Stundenplan statt. Die Gruppeneinteilung teilt die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer den Schülerinnen und Schülern per Teams mit. Am kommenden Mittwoch sind alle B-Gruppen im Präsenzunterricht, alle A-Gruppen im Distanzunterricht. Am Montag, den17. Mai ist es umgekehrt.
Jahrgangsstufen 9 bis 11 Wechselunterricht in anderer Form
Schon im Elternbrief 8 (Mitte März) hatten wir Ihnen ein alternatives Modell des Wechselunterrichts vorgestellt. Wegen der kurzfristig angeordneten weiteren Schulschließung war es nicht zur Anwendung gekommen. Die Gruppen A und B der Jahrgangsstufen 9Ga, 9Gb, 10Ga und 10Gb kommen nicht abwechselnd tageweise in die Schule, sondern beide Gruppen kommen am gleichen Tag und wechseln am jeweils nächsten Tag beide in den Distanzunterricht. Um die Hygieneregeln einhalten zu können, werden die beiden Gruppen an den Präsenztagen in zwei nebeneinanderliegenden Räumen mit Hilfe von Videoübertragung gleichzeitig unterrichtet. Die Lehrkraft kann dann zur Betreuung zwischen den Gruppen pendeln. Am kommenden Mittwoch sind die Klassen 9Gb und 10Gb im Präsenzunterricht, die 9Ga und die 10Ga im Distanzunterricht. Am Montag, den 17. Mai ist es dann umgekehrt.
Warum diese Form des Wechselunterrichts?
Der herkömmliche Wechselunterricht mit der Aufteilung einer Klasse in zwei Gruppen und dem Wechsel zwischen Präsenzunterricht und selbstständiger Aufgabenbearbeitung zuhause hat für den regelmäßigen Lernfortschritt erkennbare Nachteile. Denn schon rein rechnerisch haben die Lehrkräfte keine freien Kapazitäten, die zuhause gebliebenen Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht zu betreuen. Die „Wechseltage“ zuhause bedeuten so einen Verlust an Unterrichtszeit und Tagesstruktur. Außerdem zeigt sich, dass leicht zwei Lerngruppen mit unterschiedlichem Lerntempo und -niveau entstehen. Auch wenn es sich je nach Klassenstufe und Fach unterschiedlich entwickeln kann, kann nach dem alternativen Wechselmodell ein kontinuierlicheres Unterrichtsgeschehen gelingen. Für den parallelen Unterricht zweier Gruppen in benachbarten Räumen mit Videoübertragung sind wir inzwischen technisch sehr gut ausgestattet. In den vergangenen Wochen wurden in allen Klassenräumen der weiterführenden Schule Aktiv-Panels installiert, auch Kameras und das entsprechende Zubehör können jetzt in Betrieb genommen werden. Wir sind sehr dankbar für diese weitere digitale Ausstattung.
Ausgenommen vom Wechselunterricht sind die Abschlussklasse der Realschule, die 10R, die täglich Präsenzunterricht in der Aula hat, sowie die Jahrgangsstufe 11, die in zwei Gruppen ebenfalls täglich in Präsenz unterrichtet wird. Auch die Q2-Kurse der 12. Jahrgangsstufe haben täglich Präsenzunterricht.
Bewertung / Notengebung und Zeugnisse für das 2. Schulhalbjahr
Selbstverständlich werden Schülerinnen und Schüler, die fünf Monate lang keinen Präsenzunterricht hatten, jetzt nicht unmittelbar mit einer Serie von Klassenarbeiten konfrontiert. Das Hessische Kultusministerium hat einen Leitfaden zur Bewertung der Schülerleistungen im 2. Halbjahr angekündigt, der auch die Frage der Anzahl der Klassenarbeiten in den einzelnen Fächern klären wird.
Corona-Selbsttests in der Schule
Seit 19. April ist für alle Schülerinnen und Schüler (wie auch für Lehrerinnen und Lehrer) im Präsenzunterricht ein regelmäßiger Corona-Test verpflichtend. Für die Schülerinnen und Schüler ist der Jahrgangsstufen 7 – 11 ist diese Praxis neu, deshalb wiederholen wir an dieser Stelle die wichtigsten Informationen dazu. (Sie kennen sie bereits aus dem Elternbrief 9 vom 16. April.)Zunächst möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Maßnahme durch das Kultusministerium angeordnet ist und wir zur Einhaltung verpflichtet sind. Sie dient ja zum Schutz der gesamten Schulgemeinschaft. Wir verstehen, dass Tests in dieser Form Unbehagen auslösen können. Auch die Lehrkräfte und Mitarbeitenden in der Schule müssen nun zweimal wöchentlich einen Test vornehmen und werden selbst mit solchen Empfindungen konfrontiert. Allerdings können diese regelmäßigen Tests dazu führen, dass weitere Öffnungsschritte für die Schulen möglich werden. Und diese Perspektive ist Mut machend. Deshalb werben wir dafür, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen und diesen nicht verweigern, was einer Abmeldung vom Präsenzunterricht gleichkommt. Bei den Corona-Tests in der Schule handelt es sich um Antigen-Selbsttests, die die Schülerinnen und Schüler selbst durchführen. Die Lehrkräfte sind dabei nur unterstützend tätig, indem sie eine Einweisung in das einfache Verfahren geben. Der Abstrich erfolgt nur im vorderen Nasenbereich und ist damit kaum unangenehm. Die eigentliche Testung dauert etwa zwei Minuten. Auf das Ergebnis muss man 15 Minuten warten. Der Selbsttest ist einfach zu verstehen und zu handhaben. In der Schule stehen ausreichend Test-Kits zur Verfügung. Es dürfen ausschließlich diese Tests verwendet werden.
Grundsätzlich gilt: Schülerinnen und Schüler dürfen ohne negatives Testergebnis, das bei Unterrichtsbeginn nicht älter als 72 Stunden sein darf, nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und sich auch nicht auf dem Schulgelände aufhalten. Das gilt sinngemäß auch für die Notbetreuung.
Sie haben die Möglichkeit, den Test auch außerhalb der Schule an einer offiziellen Teststelle vorzunehmen. Die Bescheinigung über das negative Testergebnis muss dann zu Unterrichtsbeginn vorgelegt werden. Ein privat zuhause durchgeführter Test wie auch andere Testarten werden nicht anerkannt!
Einverständniserklärung
Die Selbsttests in der Schule können nur durchgeführt werden, wenn Sie als Erziehungsberechtigte Ihr Einverständnis erklären. Das entsprechende Formular des Kultusministeriums finden sie hier zum Download.
Ohne ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung (oder eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis) darf sich Ihr Kind in der Schule nicht selbst testen und daher auch nicht am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung teilnehmen!
Selbsttests in der FCSF
Die Tests werden zu Beginn der 1. Unterrichtsstunde in den Klassen und Kursen durchgeführt. Die eigentliche Testung nehmen die SuS vor der Andacht vor, dann folgt die Klassenandacht und an deren Ende liegt dann das Ergebnis vor. Die SuS der 12. Klasse testen sich, wenn jeweils ihr Unterricht beginnt. Wenn eine Klasse in der 1. Stunde Sportunterricht hat, trifft sie sich zum Testen zunächst im Klassenraum.
Ist das Testergebnis negativ, gilt die Schülerin bzw. der Schüler auch für die nächsten beiden, insgesamt also für drei Schultage als getestet. Ist das Testergebnis positiv, werden unverzüglich die Eltern benachrichtigt und die Schülerin bzw. der Schüler muss abgeholt werden. Es muss dann ein kostenfreier PCR-Test in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis durchgeführt werden. Die Schule meldet das positive Ergebnis dem Gesundheitsamt. Im Sekretariat wird der „Teststatus“ zentral erfasst. So behalten wir den Überblick, ob für die Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht ein negatives Testergebnis (aus den vorangegangenen 72 Stunden) vorliegt.
Für die einzelnen Klassen und Lerngruppen werden Testtage festgelegt, beginnend mit dem 1. Tag im Präsenzunterricht. Schülerinnen und Schüler, die sich an den Testtagen mehr als 10 Minuten verspäten, müssen sich zuerst im Sekretariat melden. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die am Testtag nicht in der Schule waren und keinen externen Testnachweis vorlegen können. In diesen Fällen kann eine Testung auch außerhalb der Testtage bzw. Testzeiten im Verwaltungsbereich vorgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen aus der Freien Christlichen Schule Frankfurt!
Michael Hetterich und Siegmar Rehorn
25 Apr, 2021
Schulschreiben_23.04.2021
Aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb: Auswirkungen der sog. Notbremse des Bundes
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schulleiterin, lieber Schulleiter, liebe Eltern,
wie Sie sicherlich wissen, ist gestern die sog. Notbremse des Bundes in Kraft getreten. Die Regelungen entfalten bereits ab morgen, Samstag, dem 24. April 2021, ihre Wirkung und führen auch in Hessen zu konkreten Veränderungen, über die ich Sie mit diesem Schreiben informieren möchte.
Mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hat der Bundesgesetzgeber bis längstens zum 30. Juni 2021 eine bundesweit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag nach § 28b IfSG zusätzliche Maßnahmen. Die Bekanntmachung der Tage, ab denen die jeweiligen Maßnahmen nach § 28b IfSG in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gelten, erfolgt im Internet durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (https://soziales.hessen.de/). Die Gesundheitsämter informieren die Staatlichen Schulämter diesbezüglich und diese wiederum die Schulen. Diese Vorgehensweise gilt auch bei der Aufhebung von Maßnahmen.
Konkret bedeutet dies für den Schulbetrieb in Hessen ab Montag, dem 26. April 2021:
I. Inzidenz von mehr als 100 bis 165
Wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von mehr als 100 aufweist, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen beziehungsweise Klassen.
Diesbezüglich ändert sich also für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für die Vorklassen nichts gegenüber den bisherigen Regelungen, die wir schon frühzeitig beschlossen haben und die sich als sinnvoll und richtig erwiesen haben.
Auch für die Jahrgangsstufen 7 und höher gilt ab Donnerstag, dem 6. Mai 2021, dass sie bei einer Inzidenz von mehr als 100 bis 165 im Wechselunterricht beschult werden.
Allerdings müssen in diesem Fall dann auch die Abschlussklassen, die bisher vollständig in Präsenz beschult wurden, in den Wechselunterricht gehen. Da uns bewusst ist, dass diese Umstellung zunächst schulintern organisiert werden muss, gilt hier eine möglichst zeitnahe Umsetzung bis spätestens Montag, den 3. Mai 2021.
II. Inzidenz von mehr als 165
Überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz den Wert von 165, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch, dass alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult werden.
Eine Ausnahme gilt für Abschlussklassen und Förderschulen. Diese verbleiben auch bei einer Inzidenz von über 165 im Wechselunterricht, wobei dies für Abschlussklassen spätestens ab Montag, dem 3. Mai 2021, gilt.
Fällt an fünf Werktagen hintereinander die Inzidenz unter 165, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen der vorherigen Stufe (siehe oben).
III. Inzidenz unter 100
Fällt an fünf Werktagen hintereinander die Inzidenz unter 100, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen aus der aktuellen Corona- Einrichtungsschutzverordnung.
Diese sind derzeit:
- – Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 und Vorklassen. Die schulischen Vorlaufkurse können weiterhin stattfinden.
- – Distanzunterricht für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 bis zum 5. Mai 2021, ab dem 6. Mai 2021 Wechselunterricht.
- – Präsenzunterricht für die Abschlussklassen. Ich freue mich insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 und höher, dass sie nun endlich wieder vor Ort in der Schule unterrichtet werden, falls die Inzidenz im Landkreis beziehungsweise in der kreisfreien Stadt den Wert von 165 nicht überschreitet. Ich halte diesen Schritt – flankiert durch die Testpflicht in den Schulen und die immer weiter fortschreitende Impfkampagne – infektiologisch für vertretbar und pädagogisch für dringend notwendig.
IV. Notbetreuung
Für Zeiten des Wechsel- und Distanzunterrichts besteht wie bisher die Möglichkeit, eine Notbetreuung nach den bislang geltenden Voraussetzungen in Anspruch zu nehmen (vgl. meine Schreiben vom 11. Februar und 12. April 2021).
Auch weiterhin kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen oder an Förderschulen sowie Schülerinnen und Schülern in Intensivklassen oder Intensivkursen an allgemein bildenden oder beruflichen Schulen jahrgangsunabhängig für Fälle dringender Betreuungsnotwendigkeiten die Anwesenheit in der Schule gestatten.
Liebe Schulleiterin, lieber Schulleiter, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
wir alle hätten uns gewünscht, dass unsere Kinder und Jugendlichen nach Ostern wieder verstärkt in die Schule gehen können. Dass das Infektionsgeschehen dies nicht zulässt und an manchen Orten sogar noch einmal Verschärfungen der Maßnahmen erforderlich werden, bedaure ich sehr. Mir ist bewusst, dass gerade viele Familien nach 13 Monaten Pandemie am Limit sind. Ich bin aber gleichzeitig zuversichtlich, da wir mit den verpflichtenden Tests in den Schulen und den fortschreitenden Impfungen für alle Lehrkräfte auf dem richtigen Weg sind und die Sicherheit an den Schulen so Tag für Tag weiter erhöhen. Jetzt geht es darum, die Infektionszahlen zu senken. Das ist die maßgebliche Zielsetzung der Neuregelungen durch die sog. Bundesnotbremse, deren Umsetzung wir mit den hier dargestellten Veränderungen vollziehen. Dabei leisten Sie als Schulgemeinde mit den Tests einen wesentlichen Beitrag. Hierfür danke ich Ihnen persönlich sehr herzlich!
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kollegium sowie Ihnen, liebe Eltern, und Ihren Kindern alles Gute für die kommende Zeit. Über die weiteren Pläne und Maßnahmen werde ich Sie rechtzeitig informieren. Die Schulleiterinnen und Schulleiter bitte ich, das Kollegium und die Eltern über die in ihrem Landkreis beziehungsweise ihrer kreisfreien Stadt geltenden spezifischen Regelungen unmittelbar in Kenntnis zu setzen.
Mit den besten Grüßen und allen guten Wünschen Ihr
Prof. Dr. R. Alexander Lorz
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