Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 17. Mai 2021 in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 100

Informationen zur Versetzung in diesem Schuljahr (Download)

Liebe Eltern, die zuletzt beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen wie die beschleunigte Impfkampagne, die verstärkten Testungen und die so genannte Bundesnotbremse zeigen mittlerweile ihre Wirkung. Das umsichtige Verhalten der Schülerinnen und Schüler, die Disziplin der Schulgemeinden bei der Umsetzung von Hygienekonzepten und die Geduld der Familien haben dazu einen wichtigen Beitrag geleistet. So ist die 7- Tage-Inzidenz bundes- und hessenweit in den vergangenen zwei Wochen kontinuierlich gesunken. In mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen liegt sie bereits unter 100. Für den Fall, dass der Wert an mindestens fünf Werktagen unter 100 liegt, können die Länder eigene Regelungen, auch im Bereich der Schulen, treffen. Von dieser Möglichkeit hat die Hessische Landesregierung heute in Form eines Zwei-Stufen-Plans Gebrauch gemacht. Dieser gilt für alle Landkreise und kreisfreien Städte, die am oder ab dem 17. Mai 2021 nicht mehr unter die so genannte Bundesnotbremse fallen.

Für die Schulen bedeutet dies Folgendes:

I. Hessischer Zwei-Stufen-Plan bei Inzidenz unter 100 bzw. unter 50

Stufe 1 (Inzidenz unter 100)

Die 1. Stufe greift in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die am oder ab dem 17. Mai 2021 nicht mehr unter die Bundesnotbremse fallen. Das heißt, liegt die Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge unter 100, gelten ab dem übernächsten Tag die folgenden Regelungen:

  • Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 kehren in den täglichen Präsenzunterricht zurück. Dieser wird als eingeschränkter Regelbetrieb in konstanten Lerngruppen unter Einhaltung der bekannten Hygienebestimmungen durchgeführt.
  • Die Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 7 und die beruflichen Vollzeitschulformen verbleiben zunächst im Wechselunterricht. Alle Abschlussklassen kehren grundsätzlich in den Präsenzunterricht zurück. In der Berufsschule (duales System) findet Präsenzunterricht in Kombination mit phasenweisem Distanzunterricht statt.
  • Es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche für alle.

Stufe 2 (weitere 14 Tage unter 100 bzw. Inzidenz an fünf Tagen unter 50)

Die 2. Stufe greift in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz nach Stufe 1 an weiteren aufeinanderfolgenden 14 Kalendertagen unter 100 liegt oder sobald die Inzidenz den Schwellenwert von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschreitet.
Es gelten dann ab dem nächsten Tag die folgenden Regelungen:

  • Auch die Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 7 kehren in den täglichen Präsenzunterricht (eingeschränkter Regelbetrieb) zurück. Das heißt, alle Jahrgangsstufen von 1 bis 13 befinden sich wieder im Präsenzunterricht.
  • Es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche für alle.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration gibt auf seiner Homepage den Tag bekannt, an dem der Präsenzunterricht beginnt. Die Schule Ihres Kindes wird Sie darüber informieren. Sollte es aus organisatorischen Gründen ausnahmsweise nicht möglich sein bereits am Montag, dem 17. Mai, in den Präsenzunterricht zurückzukehren, wird die Schule Sie ebenfalls darüber informieren. Die Schulen sind angehalten, so schnell wie möglich für die Umstellung auf den Präsenzunterricht zu sorgen.

II. Inzidenz über 100 bzw. über 165 (so genannte Bundesnotbremse)

Bei Inzidenzen von mehr als 100 oder über 165 gelten weiterhin (zunächst bis zum 30. Juni 2021) die gesetzlichen Regelungen zur Bundesnotbremse (vgl. mein Schreiben vom 23. April 2021). Wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von mehr als 100 aufweist, so ist der Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag in allen Jahrgangsstufen und Klassen nur noch als Wechselunterricht zulässig. Überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz den Wert von 165, so werden ab dem übernächsten Tag alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult. Eine Ausnahme hiervon gilt für Abschlussklassen und Förderschulen.

Für Zeiten des Wechsel- oder Distanzunterrichts besteht wie bisher die Möglichkeit, eine Notbetreuung nach den bislang geltenden Voraussetzungen in Anspruch zu nehmen (vgl. meine Schreiben vom 11. Februar und 12. April 2021).

Bitte beachten Sie, dass weiterhin durch die örtlichen Gesundheitsämter angeordnete regionale Abweichungen aufgrund des Infektionsgeschehens möglich sind.

Hinsichtlich der Frage von Versetzungen gelten auch dieses Jahr coronabedingte Besonderheiten. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der beigefügten Anlage (Download) und auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, ich bin sehr optimistisch, dass das Licht am Ende des Tunnels aufgrund eines sich weiterhin positiv entwickelnden Infektionsgeschehens und der hoffentlich baldigen Impfmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler von Tag zu Tag heller wird. Dass wir die Schulen für alle Jahrgänge verstärkt öffnen und so bis zum Beginn der Sommerferien zu mehr und mehr Präsenzunterricht zurückkehren können, erfüllt mich mit großer Freude.

Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Geduld und Ihr Verständnis in den vergangenen Wochen und Monaten.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Prof. Dr. R. Alexander Lorz

 

Der hessische Stufenplan im Überblick:

Quellen:

Ministerbrief: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/schul-und-unterrichtsbetrieb-ab-dem-17-mai-2021-in-kreisen-und-kreisfreien-staedten-mit-einer 

Informationen zur Versetzung: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-schulleitungen/versetzung

Bildnachweis: https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/themes/hessen_web_omega/logo.svg

Aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Schulschreiben_23.04.2021

Aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb: Auswirkungen der sog. Notbremse des Bundes

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schulleiterin, lieber Schulleiter, liebe Eltern,

wie Sie sicherlich wissen, ist gestern die sog. Notbremse des Bundes in Kraft getreten. Die Regelungen entfalten bereits ab morgen, Samstag, dem 24. April 2021, ihre Wirkung und führen auch in Hessen zu konkreten Veränderungen, über die ich Sie mit diesem Schreiben informieren möchte.

Mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hat der Bundesgesetzgeber bis längstens zum 30. Juni 2021 eine bundesweit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag nach § 28b IfSG zusätzliche Maßnahmen. Die Bekanntmachung der Tage, ab denen die jeweiligen Maßnahmen nach § 28b IfSG in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gelten, erfolgt im Internet durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (https://soziales.hessen.de/). Die Gesundheitsämter informieren die Staatlichen Schulämter diesbezüglich und diese wiederum die Schulen. Diese Vorgehensweise gilt auch bei der Aufhebung von Maßnahmen.

Konkret bedeutet dies für den Schulbetrieb in Hessen ab Montag, dem 26. April 2021:

 

I. Inzidenz von mehr als 100 bis 165

Wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von mehr als 100 aufweist, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen beziehungsweise Klassen.

Diesbezüglich ändert sich also für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für die Vorklassen nichts gegenüber den bisherigen Regelungen, die wir schon frühzeitig beschlossen haben und die sich als sinnvoll und richtig erwiesen haben.

Auch für die Jahrgangsstufen 7 und höher gilt ab Donnerstag, dem 6. Mai 2021, dass sie bei einer Inzidenz von mehr als 100 bis 165 im Wechselunterricht beschult werden.

Allerdings müssen in diesem Fall dann auch die Abschlussklassen, die bisher vollständig in Präsenz beschult wurden, in den Wechselunterricht gehen. Da uns bewusst ist, dass diese Umstellung zunächst schulintern organisiert werden muss, gilt hier eine möglichst zeitnahe Umsetzung bis spätestens Montag, den 3. Mai 2021.

 

II. Inzidenz von mehr als 165

Überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz den Wert von 165, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch, dass alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult werden.

Eine Ausnahme gilt für Abschlussklassen und Förderschulen. Diese verbleiben auch bei einer Inzidenz von über 165 im Wechselunterricht, wobei dies für Abschlussklassen spätestens ab Montag, dem 3. Mai 2021, gilt.

Fällt an fünf Werktagen hintereinander die Inzidenz unter 165, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen der vorherigen Stufe (siehe oben).

 

III. Inzidenz unter 100

Fällt an fünf Werktagen hintereinander die Inzidenz unter 100, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen aus der aktuellen Corona- Einrichtungsschutzverordnung.

Diese sind derzeit:

  • –  Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 und Vorklassen. Die schulischen Vorlaufkurse können weiterhin stattfinden.
  • –  Distanzunterricht für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 bis zum 5. Mai 2021, ab dem 6. Mai 2021 Wechselunterricht.
  • –  Präsenzunterricht für die Abschlussklassen. Ich freue mich insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 und höher, dass sie nun endlich wieder vor Ort in der Schule unterrichtet werden, falls die Inzidenz im Landkreis beziehungsweise in der kreisfreien Stadt den Wert von 165 nicht überschreitet. Ich halte diesen Schritt – flankiert durch die Testpflicht in den Schulen und die immer weiter fortschreitende Impfkampagne – infektiologisch für vertretbar und pädagogisch für dringend notwendig.

 

IV. Notbetreuung

Für Zeiten des Wechsel- und Distanzunterrichts besteht wie bisher die Möglichkeit, eine Notbetreuung nach den bislang geltenden Voraussetzungen in Anspruch zu nehmen (vgl. meine Schreiben vom 11. Februar und 12. April 2021).

Auch weiterhin kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen oder an Förderschulen sowie Schülerinnen und Schülern in Intensivklassen oder Intensivkursen an allgemein bildenden oder beruflichen Schulen jahrgangsunabhängig für Fälle dringender Betreuungsnotwendigkeiten die Anwesenheit in der Schule gestatten.

Liebe Schulleiterin, lieber Schulleiter, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

wir alle hätten uns gewünscht, dass unsere Kinder und Jugendlichen nach Ostern wieder verstärkt in die Schule gehen können. Dass das Infektionsgeschehen dies nicht zulässt und an manchen Orten sogar noch einmal Verschärfungen der Maßnahmen erforderlich werden, bedaure ich sehr. Mir ist bewusst, dass gerade viele Familien nach 13 Monaten Pandemie am Limit sind. Ich bin aber gleichzeitig zuversichtlich, da wir mit den verpflichtenden Tests in den Schulen und den fortschreitenden Impfungen für alle Lehrkräfte auf dem richtigen Weg sind und die Sicherheit an den Schulen so Tag für Tag weiter erhöhen. Jetzt geht es darum, die Infektionszahlen zu senken. Das ist die maßgebliche Zielsetzung der Neuregelungen durch die sog. Bundesnotbremse, deren Umsetzung wir mit den hier dargestellten Veränderungen vollziehen. Dabei leisten Sie als Schulgemeinde mit den Tests einen wesentlichen Beitrag. Hierfür danke ich Ihnen persönlich sehr herzlich!

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kollegium sowie Ihnen, liebe Eltern, und Ihren Kindern alles Gute für die kommende Zeit. Über die weiteren Pläne und Maßnahmen werde ich Sie rechtzeitig informieren. Die Schulleiterinnen und Schulleiter bitte ich, das Kollegium und die Eltern über die in ihrem Landkreis beziehungsweise ihrer kreisfreien Stadt geltenden spezifischen Regelungen unmittelbar in Kenntnis zu setzen.

Mit den besten Grüßen und allen guten Wünschen Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

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Kein Wechselunterricht vor den Osterferien

Kein Wechselunterricht vor den Osterferien

Aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb: kein weiterer Öffnungsschritt vor den Osterferien

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,
liebe Eltern,

am kommenden Montag, dem 22. März 2021, war für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 der Einstieg in den Wechselunterricht geplant. Dies geschah unter dem Vorbehalt und der Voraussetzung, dass bis dahin die landesweite Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreiten würde (siehe mein Schreiben vom 9. März 2021). Sie alle haben für diesen Tag bereits mit großem Engagement die Vorbereitungen getroffen. Sicherlich haben sich gerade auch die Kinder und Jugendlichen auf diesen Tag gefreut.

Leider haben wir heute den Inzidenzwert von 100 hessenweit erreicht. Wir haben uns daher nach intensiven Beratungen auch mit Blick auf die sich derzeit ausbreitende britische Mutation dazu entschlossen, dass bis zum Beginn der Osterferien der Unterrichtsbetrieb unverändert fortgeführt wird und dass der für den 22. März 2021 geplante weitere Öffnungsschritt nicht gegangen werden kann. Das bedeutet, dass die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) zunächst weiter im Distanzunterricht beschult werden. Ebenso wird der Wechselunterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und der grundsätzliche Präsenzunterricht in den Abschlussklassen bis zu den Osterferien fortgeführt. Eine Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird weiter angeboten.

Für die Hessische Landesregierung gilt immer, dass alle Öffnungsschritte unter dem Vorbehalt stehen müssen, dass die Infektionslage dies zulässt. Daher ist ein vorsichtiges Vorgehen jetzt in besonderem Maße das Gebot der Stunde. Ich bedauere sehr, dass die Entwicklung der Pandemie uns dazu zwingt, den für die Zeit bis zu den Osterferien geplanten weiteren Öffnungsschritt nun zunächst zurücknehmen zu müssen. Sie können sich vorstellen, dass uns diese Entscheidung alles andere als leichtgefallen ist. Sie entspricht aber dem, was von Anfang an in der Pandemie galt: So viel Schule wie verantwortbar zu ermöglichen. Meine Prämisse war und ist, mich immer für eine den Umständen angepasste Rückkehr unserer Schülerinnen und Schüler zu so viel Präsenzunterricht wie möglich einzusetzen. Daher ist es auch weiterhin unser Ziel, nach den Osterferien, das heißt ab dem 19. April 2021, soweit es die Infektionslage zulässt, den nächsten Öffnungsschritt zu gehen. Dieser soll dann durch eine ausgeweitete Test-und Impfstrategie begleitet werden. Hierüber und über die weiteren Überlegungen werde ich Sie rechtzeitig informieren.

Ich danke Ihnen allen herzlich für Ihr Verständnis!
Mit den besten Grüßen und allen guten Wünschen
Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Quellen:

Ministerbrief: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/aktuelle-information-zum-schul-und-unterrichtsbetrieb-kein-weiterer-oeffnungsschritt-vor-den

Bildquelle: https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/themes/hessen_web_omega/logo.svg 

 

Corona Pandemie

Corona Pandemie

Auch dieses Schuljahr steht unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie. Grundsätzlich sind wir als Schule sehr gut aufgestellt. Alle Schülerinnen und Schüler haben eine eigene E-Mail-Adresse und kostenlosen Zugang zu MS Office 365. Im vergangenen Schuljahr haben wir in den meisten Klassen schon mit Teams gearbeitet. Selbstverständlich ist unser gesamtes Schulgebäude mit W-LAN ausgerüstet.

Uns kommt nun auch zugute, dass unser neues Schulgebäude mit einer modernen Lüftungsanlage ausgestattet ist. In den vergangenen Wochen haben wir stichprobenartig den Kohlenstoffdioxidgehalt in den Klassenzimmern gemessen. Er war in allen Klassenzimmern im grünen Bereich und auch über die gesamte Unterrichtsstunde sehr konstant.

Neue Leiterin des Realschulzweiges

Neue Leiterin des Realschulzweiges

Zu Beginn des neuen Schuljahrs wurde Frau Hamann zur Leiterin unserer Realschule berufen. Für unsere größer gewordene Schule ist es gut, dass nun die Leitung der Realschule in einer Hand liegt. Bereits seit vielen Jahren betreut Frau Hamann die Bereiche Betriebspraktikum und Methodentraining und hatte dabei insbesondere die Belange der Realschule im Blick. Mit ihr kommt eine kompetente und engagierte Lehrerin in die Schulleitung.